Arbeitsrecht

Nur mit Betriebsrat

06.05.2002

Ohne Zustimmung des Betriebsrats dürfen Firmen ihre Mitarbeiter nicht zwingen, aus Sicherheitsgründen ihre Fingerabdrücke abzugeben. Das entschied das Frankfurter Arbeitsgericht. Begründung: Biometrische Systeme würden sich zur Überwachung der Arbeitnehmer eignen. Ein Kundenunternehmen der Telekom hatte Fingerabdrücke von allen Telekom-Mitarbeitern verlangt, die das Haus zur Arbeit betreten wollten.