Nach der gebilligten Richtlinie sollen Plattformen wie Youtube künftig schon beim Hochladen überprüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach Meinung von Kritikern nur über automatisierte Filterprogramme möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde.
Spielräume für einen Sonderweg bei der Umsetzung der Reform in Deutschland sieht Oettinger nicht: "Der deutsche Gesetzgeber hat die Aufgabe, das Recht, die europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Darum geht es. Nicht mehr und nicht weniger." Oettinger hatte die Reform 2016 in seiner damaligen Zuständigkeit als EU-Kommissar für Digitalwirtschaft vorgeschlagen. Heute ist er Haushaltskommissar.
Die Furcht vor einer Einschränkung der Freiheit im Internet wies er zurück. "Das Internet ist Teil unserer Gesellschaft und steht nicht außerhalb", sagte Oettinger. "Ein Internet, das staatliche Gesetzgebung nicht beachten muss, das im Grunde ein eigener Kosmos wird, halte ich für falsch."
Die Bezahlung urheberrechtlich geschützter Inhalte sei unerlässlich, um Künstler, Musiker, Journalisten und ihre Verleger zu entlohnen. "Wenn wir den Qualitätsjournalismus nicht völlig verlieren wollen, dann müssen wir jetzt das Verlegerrecht definieren, dass Verleger auch anteilig für die Vergütung ihrer Journalisten eine Verhandlungsposition bekommen mit den Plattformen", sagte Oettinger. (dpa/ph)