Paris Charles de Gaulle Spitzenreiter bei Verspätungen
18.12.2014 von Armin Weiler
Flugausfälle und Verspätungen sind ärgerlich. Welche Flughäfen besonders für Verspätungen und Annullierungen anfällig sind, sehen Sie in unserem Ranking.
Der verpasste Geschäftstermin, der verzögerte Urlaubsbeginn oder auch nur zusätzliche lästige Wartezeit an überfüllten Terminals - Flugverspätungen und gestrichene Flugverbindungen sind ein Ärgernis für Geschäftsreisende und Urlauber. Leider gehören die Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr zum Alltag, wie eine Erhebung von Refund.me, einem Dienstleister für Entschädigungsansprüche, zeigt.
In einer Stichprobe im August 2014 hat Refund.me Europas Flughäfen genauer unter die Lupe genommen. So musste der Pariser Großflughafen Charles de Gaulle alleine im Reisemonat August weit über 12.000 verspätete Abflüge vermelden und liegt damit unangefochten an der Spitze der europäischen Flughäfen, gefolgt von London Heathrow und Istanbul Atatürk, die jeweils auf über 10.000 verzögerte Starts kommen. Der einzige deutsche Flughafen in diesem Ranking ist Frankfurt am Main auf Platz fünf mit rund 9.300 Verspätungen (siehe Bildergalerie).
Europas Flughäfen - Hitliste der Verspätungen im August 2014
Platz 1: Paris Charles de Gaulle 12.623 verzögerte Abflüge
Platz 2: London Heathrow 10.412 verzögerte Abflüge
Platz 3: Istanbul Atatürk 10.197 verzögerte Abflüge
Platz 4: Rom Fiumicino 9.554 verzögerte Abflüge
Platz 5: Frankfurt am Main 9.391 verzögerte Abflüge
Platz 6: Amsterdam Schiphol 7.919 verzögerte Abflüge
Platz 7: Barcelona El Prat 6.858 verzögerte Abflüge
Platz 8: Paris Orly 6.800 verzögerte Abflüge
Platz 9: Lissabon Portela 6.276 verzögerte Abflüge
Platz 10: Manchester Airport 5.086 verzögerte Abflüge
Frankfurt in der Spitzengruppe der Flugausfälle
Natürlich ist das Verspätungsrisiko bei Flughäfen mit großem Verkehrsaufkommen auch höher. Trotzdem hängt es nicht nur von den Flugbewegungen oder Passagierzahlen ab, wie häufig die Jets verspätet abheben. So rangiert beispielsweise der Flughafen München Franz Josef Strauß bei den Passagierzahlen im europäischen Vergleich auf Platz sieben, bei den Verspätungen kommt München jedoch nur auf den 12. Platz.
Bei den Flugausfällen kommen die deutschen Flughäfen allerdings nicht so gut weg: Hier muss Frankfurt einen unrühmlichen zweiten Platz verbuchen. Berlin Tegel kommt auf Platz fünf und Düsseldorf auf Platz sieben. Unangefochtener Spitzenreiter mit alleine 397 Annullierungen ist jedoch Istanbul.
Entschädigung wird nicht eingefordert
Sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, haben viele Flugpassagiere in der Europäischen Union einen Anspruch auf Entschädigung, der Verordnung 261/2004/EG geregelt ist. So kann beispielsweise bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden abhängig von der Flugdistanz unter Umständen bis zu 600 Euro geltend gemacht werden.
Viele betroffene Fluggäste wissen nicht über ihre Rechte Bescheid oder scheuen die Auseinandersetzung mit den Fluggesellschaften. Nach Schätzungen von Refund.me lassen sich die Passagiere so in Deutschland jährlich 180 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen entgehen, da nur rund zwei Prozent der Anspruchsberechtigten diesen auch wirklich geltend machen. Zudem versuchen die Airlines, Ansprüche mit dem Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände" abzulehnen. Beliebte Ausreden sind dabei laut Refund.me technische Probleme, Personalwechsel, Warten auf Anschlusspassagiere, Starker Flugverkehr oder problematische Wetterbedingungen. Allerdings entbinden diese Gründe die Gesellschaften nur in manchen Fällen von der Zahlung der Entschädigung. Wenn die Airline die Zahlung ablehnt, können sich betroffene Passagiere an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Allerdings ist der Schlichtungsspruch nicht bindend und nicht alle Fluggesellschaften akzeptieren die Schlichtungsstelle.
Fluggäste scheuen Rechtsstreit
Da Fluggäste oft ungerne das Risiko eines Rechtsstreits eingehen, haben sich auch spezielle Dienstleister wie Refund.me, EUclaim, Fairplane oder Flightright darauf spezialisiert, die Ansprüche einzufordern. Hier muss der Verbraucher nicht in Vorleistung gehen und zahlt nur im Erfolgsfall einen gewissen Prozentsatz er erhaltener Entschädigung an den Dienstleister. So wird zunächst überprüft, ob beim vorliegenden Fall eine Aussicht auf Entschädigung besteht. Ist dies der Fall, wird die Entschädigung bei den Fluggesellschaften eingefordert und notfalls auch eingeklagt. Refund.me spricht hier von einer Erfolgsquote von 98 Prozent.
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