Zum Beispiel könnte die Verordnung bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen punktuell zu bürokratischen Belastungen führen, denen kein echter datenschutzrechtlicher Nutzen gegenüberstehe.
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Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie regelt im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Firmen, Organisationen oder Vereine. (dpa/ad)