Unsere Schwesterpublikation CIO.de hatte über den Streit zwischen 1&1 (gehört zur United Internet AG und ist mit GMX und Web.de Wegbereiter für De-Mail) und Deutscher Post (E-Postbrief) schon mehrmals berichtet. So etwa in dem Artikel „Streit mit Post wegen De-Mail geht weiter“ und dem Artikel "Kampf um E-Post geht vor Gericht". Die Post hatte sich standhaft geweigert, ihr Postident-Verfahren auch den De-Mail-Partnern zur Verfügung zu stellen. Eine derartige Identitätsprüfung muss aber laut Gesetz zwingend erfolgen, wenn ein De-Mail-Konto eröffnet wird.
Nun hat das Landgericht Köln der Klage gegen die Deutsche Post AG im Streit um die Nutzung von Postident für De-Mail stattgegeben (Aktenzeichen 88 O 49/10). Die Post hatte den Vertrag über Postident-Dienste für die Identifizierung der potentiellen De-Mail-Kunden für die Dienste von Web.de und GMX kurzfristig gekündigt. Diese Kündigung ist jedoch nach Ansicht des Landgerichts unwirksam.
Auch der Deutschen Telekom war der Vertrag zur Nutzung von Postident zum 1. Januar 2011 gekündigt worden - man hatte ihr damals aber gleich einen neuen Vertrag angeboten, in dem die Post aber ausdrücklich ausschloss, dass Postident für De-Mail-Dienste genutzt wird.
Maßgebliche Begründung war das bestehende Monopol der Deutschen Post in diesem Bereich. Im Urteil steht: „Die Beklagte nimmt im Bereich der für den De-Mail-Dienst konformen Identifizierungsleistungen eine marktbeherrschende Stellung ein." „(...) Ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Beklagten liegt darin, dass sie gegenüber den Klägerinnen die Verweigerung der Dienstleistungen mit ihren eigenen Wettbewerbschancen auf dem De-Mail-Markt begründet. Hier liegt ein Fall des Behinderungsmissbrauchs vor." Und weiter: „(...) Für dieses missbräuchliche Verhalten der Beklagten findet sich keine sachliche Rechtfertigung. Die Beklagte nutzt vielmehr ihre Marktmacht aus, um sich auf einem Markt einen Vorteil zu verschaffen."
„Auch wenn Web.de und GMX bei ihrer Identifizierung vorzugsweise auf Dienstleister setzen, die sich nach Terminabsprache den Personalausweis Zuhause oder am Arbeitsplatz vorzeigen lassen, bleibt die Deutsche Post AG mit ihrem Postident-Verfahren in Markt beherrschender Stellung“, schreibt die Pressestelle von 1&1 zum Urteil.
1&1: Post wollte den Wettbewerb erschweren
Nach Ansicht des Klägers 1&1 war klar: Weil die Post beabsichtigt, sich mit dem E-Postbrief ebenfalls für den De-Mail-Standard akkreditieren lassen will, wollte man, der Konkurrenz von Web.de und GMX deren De-Mail-Dienste im Sommer starten sollen, den Wettbewerb „erschweren“. Die Deutsche Post habe dabei aber ihre Stellung bei Postident „auszunutzen versucht“. Wie das Landgericht jetzt entschieden hat, muss die Deutsche Post ihren Identifizierungsdienst nun allen Verbrauchern, also auch denen, die bei der De-Mail-Konkurrenz sind, zur Verfügung stellen.
Web.de- und GMX- Geschäftsführer Jan Oetjen äußerte sich naturgemäß sehr erfreut über den Ausgang des Verfahrens: „Die Post versucht ihr E-Post-Produkt am Markt zu etablieren - was einerseits verständlich ist, da wir mit mehr als 30 Millionen aktiven Mail-Kunden um Jahre voraus sind. Allerdings sollte die Post ihre Stellung im Postident-Verfahren nicht ausnutzen, sondern sich wieder dem fairen Wettbewerb stellen.“
Bis heute haben sich nach Unternehmensangaben von 1&1 derzeit mehr als 800.000 Nutzer eine De-Mail-Adresse bei Web.de und GMX gesichert. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wollen beide mit der Identifizierungsphase der Nutzer starten. Für den E-Postbrief der Deutschen Post haben sich nach Angaben des Unternehmens bisher mehr als eine Million Kunden registrieren lassen.
Das Urteil für 1&1 ist noch nicht rechtskräftig. Die Post will es nach Angaben eines Sprechers jetzt erst einmal in Ruhe intern prüfen lassen und hat noch noch innerhalb eines Monats Gelegenheit, dagegen Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.
Die Deutsche Post setzt auch auf Juristen, allerdings mehr im Zusammenhang mit der Werbung für ihre Dienste in der Öffentlichen Verwaltung. In einem von ihr eigens in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurden im Rahmen eines Forschungsprojekts die Einsatzmöglichkeiten des E-Postbriefs in öffentlichen Verwaltungen unter juristischen Gesichtspunkten geprüft.
Post hat eigenes Rechtsgutachten für Nutzung in der Öffentlichen Verwaltung
Das Gutachten zeige, dass mit dem E-Postbrief medienbruchfreie Verwaltungsprozesse möglich sind. Professor Utz Schliesky, Vorstandsmitglied des Instituts und Leiter des Forschungsbereichs Staatliches Innovationsmanagement: „Unsere Analyse hat gezeigt, dass der bestehende Handlungsspielraum für die Verwaltung weitaus größer ist als zum Teil der Eindruck erweckt wird.
Quelle: CIO.de