Im Streit mit früheren Aktionären des gekauften Instituts über die Angemessenheit des Übernahmepreises habe das Oberlandesgericht Köln an vergangenen Freitag angedeutet, Teile dieser Ansprüche in einer späteren Entscheidung für begründet befinden zu können, teilten die Frankfurter mit. Zwar widerspreche man weiterhin nachdrücklich einer solchen Einschätzung. Gleichwohl beeinflussten die Ausführungen des Gerichts die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Zahlung durch die Bank.
Daher bilde die Deutsche Bank im zweiten Quartal eine Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten. Der Gesamtbetrag aller Forderungen werde inklusive aufgelaufener Zinsen auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt. Die Rückstellung würde die harte Kernkapitalquote (CET1) der Bank um rund 0,20 Prozentpunkte verringern, was zu einer harten Kernkapitalquote (CET1) von 13,25 Prozent führen würde. Auf derselben Basis läge die Verschuldungsquote zum 31. März 2024 bei 4,42 Prozent. Auf die strategischen Pläne oder Finanzziele der Bank habe die Rückstellung keine Auswirkung. (dpa/rs)