Kündigung nach Stromdiebstahl

Privatauto an Firmensteckdose aufgeladen

19.12.2023
Ein Hotel-Rezeptionist soll an der Steckdose seines Arbeitgebers den Akku seines Privatwagens aufgeladen haben. Als Quittung bekam er die fristlose Kündigung. Nun kämpft er um seinen Job.
Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf verhandelt den Fall eines Stromdiebstahls.
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Weil er den Akku seines Privatwagens an einer Firmensteckdose aufgeladen hat, muss ein Hotelrezeptionist in Düsseldorf um seinen Job kämpfen. Sein Arbeitgeber hatte ihm deswegen fristlos gekündigt. An diesem Dienstag wird das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf den Fall verhandeln.

Der Kläger war in einem Hotel in der Spätschicht eingesetzt. Sein Hybridauto hatte er nach Angaben des Gerichts an einer 220-Volt-Steckdose im Flur eines Seminartraktes aufgeladen, obwohl dies laut Hausordnung verboten gewesen sei.

Der Kläger behauptet, er habe sein Auto nur für wenige Minuten aufgeladen, weil es an dem Tag zu einem unerwarteten Leistungsabfall seines Fahrzeug-Akkus gekommen sei. Er habe nur seine Heimfahrt sicherstellen wollen.

Das Hotel führt an, er habe sein Auto nicht nur am besagten Tag, sondern mehrfach auf Firmenkosten aufgeladen. Am 12. Januar 2022 habe dies mindestens 20 Minuten gedauert, der Wert dieses Stroms habe 40 Cent betragen. Zwar sei der finanzielle Schaden minimal, es liege aber ein erheblicher Vertrauensverlust vor.

In erster Instanz hatte der Rezeptionist gewonnen. Im konkreten Fall wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen, befand das Arbeitsgericht. (dpa/rs)