Anlageberatung

Produktinformationsblätter mangelhaft

13.12.2011 von Ursula Pelzl
Ein Großteil der Produktinformationsblätter für Anleger weist gravierende Mängel auf. Nach einer repräsentativen Stichprobe fordert die BaFin Nachbesserungen.
"Mangelhaft!" - so lautet das Urteil der BaFin über viele der in der Anlageberatung eingesetzten Produktinformationen.
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Seit dem 1. Juli 2011 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen Anleger kurz und prägnant über die wesentlichen Merkmale von Finanzinstrumenten aufklären. Anlass genug für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun die Qualität der Produktinformationsblätter unter die Lupe zu nehmen. Ein Großteil der Informationen für die Anlageberatung ist aus ihrer Sicht mangelhaft.

Die geforderte kurze und prägnante Beschreibung der Produkte werde in vielen Fällen noch nicht erreicht, so die BaFin. Ein Manko, denn "ohne ausreichende und verständliche Informationen können sich Anleger nicht in geeigneter Weise zwischen verschiedenen Anlagealternativen entscheiden", kommentierte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der BaFin das Ergebnis der Untersuchung.

Für die repräsentative Stichprobe hat die BaFin 120 bis 130 Produktinformationsblätter zu Aktien, Anleihen und zu einem Zertifikat mit marktbreitem Börsenindex als Basiswert ausgewertet. Ziel war es zu klären, wie die neuen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zum Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente umgesetzt werden.

Zwar entsprach nach Informationen der BaFin ein Großteil der Informationsblätter dem Gliederungsmuster, das der Verband "Die Deutsche Kreditwirtschaft" entwickelt hatte. Die inhaltliche Ausarbeitung der einzelnen Gliederungspunkte sei jedoch von höchst unterschiedlicher Qualität.

In vielen Fällen haben die Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Produkte und die damit verbundenen Risiken nicht hinreichend konkret beschrieben, so das Ergebnis der Untersuchung. Oft würden die Informationsblätter nur ganze Produktgattungen aufführen und den gesetzlich vorgegebenen Umfang überschreiten. Anstelle der pro Produkt anfallenden Kosten werde oft ein pauschaler Verweis auf das Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts gesetzt.

Keine Haftung für Richtigkeit der Infoblätter

Ferner kritisierte die BaFin, dass viele Informationen schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen enthielten. Fachbegriffe und unbekannte Abkürzungen würden nicht erklärt. Häufig versuchten die Institute auch, die Haftung für die Richtigkeit der Informationsblätter auszuschließen.

Die BaFin hat die Ergebnisse ihrer Auswertung den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bereits vorgestellt. Sie wird bei den Instituten, deren Informationsblätter deutliche Mängel aufweisen, kurzfristig auf die erforderlichen Änderungen hinwirken.

Bei der jährlichen Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz soll geprüft werden, ob die Institute geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Informationsblätter ergriffen haben.