Die 27-Jährige wollte das Geld nur unter der Bedingung zurückzahlen, einen Teil behalten zu dürfen. Dafür wurde die 27-Jährige im Mai wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein und steht deshalb am kommenden Donnerstag (7.11.) vor dem Landgericht Osnabrück.
Den überhöhten Lohn von mehr als 200.000 Euro muss die Frau auch zurückzahlen - in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat sie dem zugestimmt. Zu dem Zeitpunkt soll sie allerdings schon rund 100.000 Euro beiseitegeschafft haben, wie der Sprecher des Landgerichts jüngst mitteilte.
Hintergrund der verschiedenen Gerichtsverfahren ist ein Missgeschick des Arbeitgebers. Eine Mitarbeiterin des Gebäudedienstleisters soll im Juni 2018 versehentlich die Personalnummer der Angeklagten in das Feld für den auszuzahlenden Lohn eingegeben haben. So erhielt die Putzfrau, die normalerweise pro Monat 340 Euro verdient, eine Summe von rund 225.000 Euro. Der Arbeitgeber bemerkte den Fehler schnell und forderte das Geld zurück. (dpa/rs)