Für Web 2.0 Anwendungen gelten im Unternehmen bei Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für Internet und E-Mail. Sicherheitsanbieter Clearswift hat mit Rechtsexperten eine Übersicht zu den zentralen Rechtsfragen für Web 2.0 im Unternehmen erarbeitet.
Verantwortung für Web 2.0 Inhalte
Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob die Interpräsenz eines Unternehmens Web 1.0 oder 2.0 sei, schreiben die Experten in einem Whitepaper. "Für eigene Inhalte haftet man immer. Für fremde Inhalte kann die Haftung anders sein", heißt es dort.
Erfolgen rechtsverletzende Äußerungen durch einen Mitarbeiter im Rahmen eines privaten Social-Media-Accounts - wenn etwa ein Wettbewerber über einen privaten Twitter- oder Xing-Account herabgesetzt wird - haften Unternehmen nur im Ausnahmefall. Ein solcher könnte gegeben sein, wenn dieser Account auch laufend geschäftlich genutzt werde und das Unternehmen dies billigend zur Kenntnis genommen hat.
Archivierung von Web 2.0 Inhalten
Die Experten stellen folgende Faustformel zur Archivierung auf: "Wenn eine entsprechende Mitteilung als Brief oder E-Mail aufbewahrungspflichtig wäre, dann ist sie dies auch als Forenbeitrag, Beitrag im Extranet oder per Instant Messaging." Werden Aufbewahrungspflichten verletzt, drohen Bußgelder.
Eigentumsfragen bei Inhalten im Web 2.0
Die geschäftliche Nutzung privater Accounts birgt für die Unternehmen Risiken. Kompliziert wird es vor allem dann, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet und man die dort erfassten Daten herausgegeben und gelöscht haben möchte. Empfohlen wird, dass man mit den Mitarbeitern ausdrückliche Vereinbarungen trifft. Nach Möglichkeit sollten Accounts genutzt werden, die auf das Unternehmen lauten und auch von diesem bezahlt werden.
Vereinbarungen für Accounts treffen
Die Rechtsfragen zum Web 2.0 stammen vom Sicherheitsanbieter Clearswift. Das Whitepaper zum Thema finden Sie hier.