Mit neuen Leitlinien für Exportkreditgarantien sollen Innovationen und klimafreundliche Technologien angereizt und der Export "grüner" Technologien ins Ausland gefördert werden, wie das Wirtschaftsministerium am Montag in Berlin mitteilte. Zugleich sollen für eine sogenannte rote Kategorie Geschäfte nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Kohlekraftwerke oder Ölförderung.
Eine Ausnahmeregel soll es aber bis Ende 2025 bei Projekten zur Erschließung neuer Gasvorhaben geben. Umstritten ist seit langem, ob die Bundesregierung die Entwicklung von Gasfeldern im Senegal unterstützen soll.
Die Leitlinien sind nach Angaben des Ministeriums in der Bundesregierung abgesprochen und gehen nun in die Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Umweltverbänden.
Mit Exportkreditgarantien als Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung können Unternehmen vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen geschützt werden. Die nun vorgelegten Leitlinien enthalten Entscheidungskriterien für die Übernahme von Exportkreditgarantien und legen laut Ministerium "erstmals einen klimapolitischen Maßstab" an. Die Leitlinien betreffen drei Sektoren - Energie, Industrie und Transport. (dpa/ad)