Grund sei, dass eine mailbasierte Umsetzung nach dem Landesdatenschutzgesetz untersagt sei, teilte die KVSH mit. Damit sei der für Patienten praktikabelste Weg versperrt. Digitale Lösungen, die Praxen und Patienten gleichermaßen nutzen, seien momentan nicht umsetzbar.
Der Nutzen des E-Rezepts liegt nach KVSH-Angaben für Arztpraxen in der bürokratiearmen Erstellung und für Patienten in der Einsparung von Wegen. "Beides kann momentan nicht erreicht werden", bewertete die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Monika Schliffke, die Lage. Der Landesdatenschutz habe mitgeteilt, dass vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen seien. Es bestehe anders als beim Papierrezept bei Missbrauch ein Haftungsrisiko für die Praxen.
Beim E-Rezept bekommen gesetzlich Versicherte kein rosa Zettelchen mehr, sondern einen Code auf ihr Smartphone, mit dem sie das gewünschte Medikament von der Apotheke erhalten. Wer die dafür nötige App nicht hat oder kein Smartphone benutzt, bekommt den Code ausgedruckt auf einem Zettel.
Das E-Rezept soll eigentlich kommende Woche in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein starten. Das sieht ein Stufenmodell der halbstaatlichen Firma Gematik vor. An dem dreimonatigen Pilotverfahren in den beiden Regionen müssen die Ärzte und Klinken zwar nicht teilnehmen. Sollten die Gematik-Gesellschafter die regionale Einführung aber als Erfolg werten, würde die Nutzung von E-Rezepten ab Dezember verbindlich vorgeschrieben. Ursprünglich sollte das E-Rezept schon im Januar 2022 bundesweit zur Pflicht werden. (dpa/rs/rw)