So sollen nun mindestens 40 Prozent des um Sondereffekte bereinigten Konzerngewinns nach Steuern aus dem fortgeführten Geschäft als Dividende an die Aktionäre ausgezahlt werden, wie SAP am Mittwoch mitteilte. Die Walldorfer hatten bisher zur Richtlinie, mindestens 40 Prozent des unbereinigten Konzernergebnisses nach Steuern an die Anteilseigner auszuzahlen.
Mit der neuen Regelung zieht SAP Sonderbelastungen wie Umbaukosten und Aufwendungen für Übernahmen und Unternehmensteilverkäufe nicht mehr von der Grundlage für die auszuzahlende Dividendensumme ab. Auf der anderen Seite kommen mögliche Sondererträge aus Unternehmensverkäufen den Aktionären aber auch nicht mehr automatisch zugute.
Im ersten Quartal hatte das Unternehmen für den Abbau von Tausenden Stellen Umbaukosten in Höhe von 2,2 Milliarden Euro verbucht, was unter dem Strich für einen Nettoverlust von 824 Millionen Euro sorgte. (dpa/rs)