Das Gericht sprach den Unternehmen aus Köln, Hamburg, Berlin und München in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil jeweils 150 Euro pro heruntergeladenen Musiktitel zu. Beklagter war der Teilnehmer einer Tauschbörse, der rund 440 Titel verbreitet hatte. Die Kläger beschränkten sich jedoch auf Schadenersatz für zehn Titel. Die klagenden Firmen sind Inhaberinnen der Nutzungsrechte an den Musikaufnahmen. Die Anzahl der einzelnen Zugriffe auf den Rechner des Beklagten sei für das Urteil unerheblich, hieß es in der Entscheidung. (AZ 30Z2606/12(24)) (dpa/rs)
Online-Verwertungsrechte
Schadenersatz für Tonträgerhersteller
31.03.2014
Vier führende Hersteller von Tonträgern
erhalten nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt
Schadenersatz wegen illegalen Herunterladens von Musiktiteln.