"An der Schiene wollen wir einfacher elektrifizieren und digitalisieren, Bahnsteige barrierefrei machen oder Schallschutzwände errichten", teilte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in Berlin mit. Für diese Projekte soll künftig keine Genehmigung durch ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren mehr nötig sein, Umweltprüfungen sollen erleichtert werden.
Beim Bau von Landstraßen, Hafenprojekten oder Windrädern sollen demnach künftig direkt Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, um eine Instanz einzusparen und die Zeit der Gerichtsverfahren zu verkürzen. Zudem sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen gebündelt werden können, damit nicht Personalmangel die Verfahren bremst.
Überregional wichtige Infrastruktur-Projekte, etwa aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau, sollen nach der Genehmigung sofort gebaut werden können, ohne das Widersprüche oder Klagen den Baustart verzögern. Auch die Genehmigungsverfahren sollen schlanker werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hierzu (CDU) begrüßte das Gesetz als "ein wichtiges Zukunftssignal für Deutschland als Investitionsstandort" und "gutes Signal für die Energiewende". (dpa/rs)