Per Suchmaschine soll es Steuerbetrügern an den Kragen gehen. Ab Mai wird beim Bonner Bundesamt für Finanzen eine Suchmaschine installiert sein, die die schwarzen Schafe unter den Online-Unternehmen aufspüren soll. Dazu wird das Internet permanent nach Informationen durchsucht, die den Kriterien der Steuerfahnder entsprechen. Gegebenenfalls vergleicht die Suchmaschine die Daten automatisch mit denen der zentralen Unternehmerdatenbank des Bundesamts.
Mit dem Gedanken an eine Überprüfung der Online-Händler trägt sich das Bundesamt bereits seit 1998. Damals ergab eine Stichprobe unter Internet-Firmen, dass "eine erschreckend große Zahl ihre Umsätze steuerlich nicht angibt", sagt Norbert Haag, Leiter des 2002 gebildeten Referats zur Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfung. Zahlen will er nicht nennen. Auch die Kriterien, nach denen der Crawler das Web durchsucht, verrät er nicht. Das seien eben "die typischen Merkmale im Online-Handel", sagt der Jurist. Vorstellbar sind Begriffe wie "Shop", "Kasse" oder "Katalog". Privatanbieter bleiben wegen - vermutlich - zu geringer Umsätze außen vor.
Über die Erfolgserwartungen mag sich Haag nicht äußern. Doch allein der geschätzte weltweite Online-Umsatz in Höhe von 100 Milliarden Euro macht die Dringlichkeit der Maßnahme deutlich: "Wir gehen davon aus, dass die späteren Steuereinnahmen die Kosten des Projekts deutlich übersteigen." Doch nicht die Zusatzeinnahmen stünden im Vordergrund, sondern die Steuergerechtigkeit. Wer keine Mehrwertsteuer berechnet, kann billiger verkaufen, hintergeht aber die Allgemeinheit, unterstreicht Haag seine Position.
Unsicherheit beim Datenschutz
Der Preis der Fahndungs-Software liegt unter einer Million Euro und ist damit niedriger als vom Bundesamt erwartet, weil der Crawler auf dem bereits bestehenden System Xpider der Börse-IT-Tochter Deutsche Börse Systems basiert. Da dieses lernfähig ist, erkennt es neue Suchbegriffe und sinnvolle Verknüpfungen, die bei der Suche als Filter eingesetzt werden können. Die Kriterien, so Haag, würden vom Steuerfahnder selbst eingestellt.
Eine Archivierungsfunktion zähle zwar zu den Leistungsmerkmalen des Online-Schnüfflers, räumt der Beamte ein; die Suchdaten würden allerdings nicht automatisch gespeichert. Für den Fall, dass ein aufgespürter Online-Händler nicht in der Unternehmerdatenbank auftaucht, geht eine Kontrollmitteilung an das entsprechende Finanzamt, das den Einzelfall prüft. "Beim Bundesamt selbst werden die Daten sofort gelöscht. Deshalb ist der Datenschutz für uns auch kein Problem", betont Haag.
Beim zuständigen Bundesbeauftragten für Datenschutz ist das Projekt allerdings noch unbekannt. Dort heißt es: "Wir werden uns das mal genau ansehen."