Siemens muss eine frühere Einkaufsmanagerin, die mit einer Mobbingklage in Millionenhöhe für Schlagzeilen gesorgt hatte, weiter beschäftigten. Die Kündigung des Elektrokonzerns sei unwirksam, die Voraussetzung für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung im April 2009 nicht gegeben, teilte das Arbeitsgericht Nürnberg am Donnerstag mit. Zuvor hatte die 48 Jahre alte Betriebswirtin den Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt: Falls sie die Kündigung annähme, sollte ihr Siemens 60.000 Euro zahlen.
Die afghanischstämmige Managerin hatte im Jahr 2010 mit einer Schadenersatzklage in Höhe von zwei Millionen Euro wegen Mobbings und entgangenen Gehalts für Aufsehen gesorgt. Sie hatte Vorgesetzten vorgeworfen, sie als Frau und Ausländerin systematisch diskriminiert zu haben. In einer E-Mail an den Siemens-Chef Peter Löscher hatte sie ihr Leid mit dem von Juden im Dritten Reich verglichen. Der Siemens-Konzern hatte diese Äußerung als Verharmlosung des Holocausts gewertet und sie daraufhin entlassen.
Weder der Anwalt der Managerin noch ein Siemens-Sprecher wollten sich am Donnerstag zu dem noch nicht rechtskräftigen Urteil äußern. Beide wollten erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Unklar war auch noch, ob mit dem Urteil der seit Jahre währende Rechtsstreit um Schadenersatz und Schmerzensgeld beendet ist. (dpa/rs)