Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte, könnte über die Standortdaten seines Mobiltelefons ermittelt und informiert werden. Im ersten Anlauf ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit der Idee gescheitert. Aufgegeben hat er sie noch nicht. Das Thema soll nun bei den Beratungen nach Ostern eine Rolle spielen - wenn es um "eine Zeit nach Corona" geht, in der der Kampf gegen das Virus anhält, die Einschränkungen aber gelockert werden.
Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur gäbe es viel Rückhalt für solche Überlegungen: 50 Prozent sagten, sie hielten die Ortung von Kontaktpersonen von Infizierten für sinnvoll. 38 Prozent fänden das unangemessen. Zwölf Prozent machten keine Angaben.
Welche Ortungsdaten kann man von Smartphones überhaupt bekommen?
Es gibt im Kern zwei Wege, Informationen über die Position eines Mobiltelefons zu kommen: darüber, in welche Funkzelle es eingebucht ist - also welche Masten Daten übermitteln -, und über Satelliten-Systeme zur Positionsbestimmung wie GPS oder Galileo.
Was davon ist präziser?
Die Satelliten-Ortung ist auch in der Verbraucher-Version bis auf wenige Meter genau. Durch den Datenschutz in den beiden Smartphone-Betriebssystemen - Googles Android und dem iOS von Apples iPhones - ist der Zugriff auf den GPS-Chip aber nur mit Zustimmung des Nutzers möglich. Deshalb ist die gangbarste Lösung dafür eine App, bei der Verbraucher freiwillig ihre Positionsdaten freigeben.
Wie sieht es mit der Genauigkeit der Funkzellen-Daten aus?
In einer Funkzelle kann man die ungefähre Position eines Telefons am Abstand zu Sendemasten bestimmen. Allerdings geht das selbst in Innenstädten mit dicht gesäten Antennen nach Angaben von Experten bestenfalls auf etwa 50 Meter genau. In Vororten oder auf dem Land ist das Ergebnis noch weniger präzise. Die Methode wäre damit viel zu ungenau, um Annahmen über eine Ansteckungsgefahr zu treffen. Zudem speichern die Anbieter aktuell nur anonymisierte Positionsdaten. Sobald ein Telefon eine Funkzelle verlässt, verfallen die Informationen, die einem konkreten Nutzer zugeordnet werden können. Will man sie erheben, müssten die Systeme erst umprogrammiert werden.
Würde man jede Kontaktperson sammeln?
Nein. Man müsste die Ergebnisse sinnvoll eingrenzen. "Man kann nach Überschneidungen suchen, wie oft und wie lange jemand an der gleichen Stelle wie jemand anderes war", sagt Fabian Theis, der sich am Münchner Helmholtz Zentrum mit der mathematischen Modellierung biologischer Prozesse beschäftigt. Diese Informationen könne man mit Geoinformationsdaten abgleichen - um etwa herauszufinden, ob an diesem Ort ein Café oder ein Park ist.
Ist das alles wirklich nötig?
Es gibt hier widerstreitende Interessen. Bisher haben Bund und Länder zur Eindämmung des Coronavirus auf Blankomaßnahmen gesetzt: Für alle greifen mehr oder weniger die gleichen Regeln, mit gewissen Unterschieden zwischen den Ländern. Aber grundsätzlich gilt zum Beispiel, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit höchstens einer anderen Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, gestattet ist. Die Auflagen sollen sowohl die Möglichkeiten zur Weitergabe des Virus als auch zur Ansteckung verringern.
Wenn man die Zahl potenziell infizierter Menschen stärker eingrenzen könnte - etwa über die Nutzung von Handydaten -, wäre die Lockerung der Regeln für andere womöglich weniger riskant. Politik und Gesellschaft müssen Datenschutz und Bewegungsfreiheit gegeneinander abwägen. Es gibt aber auch ganz andere Überlegungen, etwa eine starke Ausweitung an Tests oder mehr Vorsicht bei Risikogruppen und mehr Bewegungsfreiheit für andere.
Welche Daten übergab die Telekom bereits dem Robert-Koch-Institut?
Das waren anonymisierte Daten, die ausschließlich Rückschlüsse darüber erlauben, wie viele Telefone sich in welchen Gebieten bewegt haben. Das RKI erhofft sich davon Erkenntnisse darüber, ob die bisherigen Maßnahmen funktionieren.
Wie stehen Datenschützer dazu?
Die Weitergabe der anonymisierten Telekom-Informationen stufte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber als rechtskonform ein. Zugleich mahnte er: "Ich sehe, dass in anderen Staaten während der Corona-Pandemie der Datenschutz teilweise vernachlässigt wird." In Deutschland ließen sich alle Lösungen aber auch grundrechtskonform gestalten. Kelber gab auch zu bedenken: "Bisher fehlt jeder Nachweis, dass die individuellen Standortdaten einen Beitrag leisten könnten, Kontaktpersonen zu ermitteln. Dafür sind diese viel zu ungenau."
Wie machen es andere Länder?
Das israelische Gesundheitsministerium ließ eine App entwickeln, mit deren Hilfe Nutzer über den Kontakt mit Coronavirus-Infizierten informiert werden sollen. Sie unterrichtet Nutzer, wenn sie sich in den 14 Tagen vor einem positiven Coronavirus-Test in der Nähe eines infizierten Menschen aufgehalten haben. Die App verfolgt die Standorte der Nutzer und gleicht sie mit den Informationen des Gesundheitsministeriums ab. Israel erlaubt dem Geheimdienst auch den Einsatz von Überwachungstechnologie, die sonst zur Terrorbekämpfung dient. Nach Medienberichten geht es um Handyüberwachung Erkrankter.
Auf Apps mit GPS-Zugang setzen auch Singapur und Österreich. Südkorea übermittelt an Smartphones sogar Informationen über Alter, Geschlecht und letzten Aufenthaltsort von Infizierten in der Nähe. China setzt auf sein System sozialer Kontrolle, das unter anderem mit Gesichtserkennung funktioniert. (dpa/rs)