200 Euro werden fällig bei unerlaubten Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit. Das wird auch fällig, wenn man mit dem Auto über eine Ampel fährt, die schon eine Sekunde "Rot" zeigt. Hinzu kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
250 Euro pro Kopf kostet verbotenes Picknicken. Das entspricht Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung (plus zwei Punkte und einmonatiges Fahrverbot).
1.000 Euro muss zahlen, wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert. Ein Vermieter in Augsburg wurde zur selben Summe verurteilt, weil er seine Wohnung nur "an Deutsche" vermieten wollte.
5.000 Euro Bußgeld handeln sich Betreiber von Bars, Clubs und Diskotheken ein, die ihre Türen derzeit öffnen. Ebenso viel musste der Fußball-Bundesligist VfL Wolfsburg im Juni 2019 zahlen. Grund war das Abbrennen von fünf Bengalischen Feuern durch die eigenen Anhänger während eines Spiels beim VfB Stuttgart.
Fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen im schlimmsten Fall, wenn sich trotz Verbots mehr als zehn Leute in der Öffentlichkeit versammeln. Dazu wurde zum Beispiel in Erfurt ein 58 Jahre alter Mann verurteilt, der einen Bekannten mit einem Küchenmesser in den Hals niedergestochen hatte. (dpa/rs)