Folgt EU-Parlamentspräsident Josep Borell den Empfehlungen des Rechtsausschusses, könnte die Kommission mit der Vorlage eines neuen Gesetzes einen eleganten Ausweg aus der verfahrenen Situation finden. Ziel der umstrittenen Richtlinie ist die Harmonisierung der Patentvergabe. In Deutschland etwa gilt nach wie vor, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentfähig sind. Ihre Erfinder können sich auf den Schutz geistigen Eigentums nach dem Urheberrechtsgesetz berufen. Und somit auch Lizenzgebühren verlangen.
Die geplante europäische Richtlinie würde dagegen der Vergabe so genannter Trivialpatente Tür und Tor öffnen, fürchten vor allem Vertreter der Open-Source-Bewegung. Auch der Mittelstand befürchtet eine Verschlechterung der derzeitigen Situation.
Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ihre Position revidiert. Noch im Mai vergangenen Jahres hatte sie für den EU-Entwurf gestimmt. Dieser war seinerzeit vor allem deshalb in die Kritik geraten, weil er nach Auffassung Polens die Patentierbarkeit von Computerprogrammen nicht ausreichend begrenze.
Nun hat der Rechtsausschuss des Bundestags einen Antrag zur effektiven Begrenzung der Software-Patentierung einstimmig verabschiedet. Die Parlamentarier wollen, dass die Bundesregierung sich in Brüssel für eine Technikdefinition stark macht, die sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert. Die Zustimmung des Bundestags hierzu gilt als sicher.
Dass die EU-Richtlinie schon vor ihrer Verabschiedung Auswirkungen auf Entscheidungen im Software-Bereich hat, zeigte sich vor gut eineinhalb Jahren in München. Dort war die geplante Migration der städtischen IT auf Linux wegen der Furcht vor Rechtsstreitigkeiten zeitweise gestoppt worden.
Weitere Meldungen:
Wien setzt auf Linux
Das lange Ringen um die Patentierung
München stoppt Linux-Migration
Bücher zu diesem Thema: