Beim Handel mit nicht berauschenden Hanferzeugnissen fehlen allerdings noch Leitplanken. Anbieter und Kunden fordern mehr Klarheit.
Hanfaufstrich, Hanfsamenöl, Hanftee, Hanfmehl - die Liste der im Markt erhältlichen Hanfprodukte ist lang. Zunehmend entdecken nun auch Start-ups die Palette rund um die Hanfpflanze für sich. Es gibt dabei ziemlich ungewöhnliche Ideen wie etwa Hundefutter mit Cannabidiol (CBD). "Fast jede zweite Woche erreichen uns Anfragen. Das sind mitunter Start-ups, die überlegen, was zu gründen", sagt der Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer.
Unterscheiden muss man zwischen CBD-Produkten, die keine berauschende Wirkung entfalten sollen, und solchen, die - etwa für medizinische Anwendungen wie Schmerzlinderung - höhere Gehälter von Tetrahydrocannabinol (THC) haben. Ein nicht-medizinisches Hanfprodukt darf in Deutschland nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig nicht mehr als 0,2 Prozent THC enthalten. Für Konsumgüter müssen Firmen, die damit handeln, eine berauschende Wirkung ausschließen. Es gibt zudem natürliche Produkte der Hanfpflanze wie Hanfsamen, die ohne größere Verarbeitung in Deutschland legal verkauft werden dürfen.
Beim Pforzheimer Start-up Signature Products laufen besonders CBD-Öle auf Kokosöl-Basis gut, berichtet Gründer Florian Pichlmaier. Kunden bestellten solche Öle etwa, um besser schlafen zu können - Kundinnen hätten weniger Periodenschmerzen. Dass die Produkte auch Beschwerden lindern können, nimmt Pichlmaier durchaus an. Offene Werbung mit medizinischen Heilversprechen sei verboten. Er glaube aber, dass sie bei CBD-Produkten auch nicht notwendig sei, erzählt der Gründer. Gerade Menschen, die auf Heilpraktiker schwörten und eher natürliche Heilwege suchten, würden darauf zurückgreifen.
Die Forschung steckt noch in den Kinderschuhen
Die Forschung zur Heilwirkung von CBD steckt in Deutschland allerdings noch in den Kinderschuhen. "Es ist mehr Aufklärung über die Produkte notwendig", sagt Simone Graeff-Hönninger. Die Agrarwissenschaftlerin beschäftigt sich an der Universität Hohenheim mit dem Anbau verschiedener Nutzpflanzen - unter anderem auch Cannabis. "Die Konsumenten hören überall, dass es gesund ist, und sind dadurch bereit, dafür mehr zu zahlen. Wie viel CBD letzten Endes in einem Produkt drin ist, um daraus auf eine mögliche Wirkung schließen zu können, bleibt häufig im Unklaren."
Bei der Debatte um Regulierungen gehe es nicht um Cannabis als Droge, betont Verbandschef Neumeyer: "Die legale Wirtschaft mit Cannabis als Wirtschaftsgut wirft so viele Fragen auf, da ist die Legalisierung was ganz anderes." Geklärt werden müsse beispielsweise die Einstufung eines Produktes, wobei Kategorien oft nicht eindeutig seien. Ein medizinisches Arzneimittel muss von Ärzten verschrieben werden. Seit der Liberalisierung 2017 können Patienten in Deutschland medizinisches Cannabis regulär beim Arzt bekommen.
Zulassung nötig
Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit brauchen CBD-haltige Erzeugnisse eine Zulassung als Arzneimittel oder als "neuartiges" Lebensmittel. Dabei müsse auch garantiert werden, dass das jeweilige Produkt sicher ist. "Neuartige Lebensmittel" werden von der EU-Kommission als "Novel Food" gekennzeichnet. Das bedeutet, sie wurden vor Mai 1997 "in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet". Eine solche Zulassung für ein CBD-Produkt ist dem Bundesamt bisher nicht bekannt. Ob ein Produkt in den Markt darf, entscheiden letzten Endes aber auch die Gewerbeaufsichten der Länder.
"Es ist ein komplexes Thema und aktuell Gegenstand vielfältiger Diskussionen", heißt es bei der niedersächsischen Gewerbeaufsicht. "Die Produkte sind im Einzelfall zu beurteilen", so eine Sprecherin. "Je nach Fallgestaltung können verschiedene Rechtsgebiete berührt sein. Hierzu zählen das Lebens-, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, aber auch die Vorschriften für Kosmetika oder Medizinprodukte."
Verbot nicht rechtmäßig
Ein Verbot von rechtmäßig produziertem CBD darf es wiederum nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht geben. Im November ging es um ein Unternehmen aus Frankreich, das E-Zigaretten mit CBD-Ölen vermarktet. Die UN-Kommission für Suchtstoffe hatte jüngst Cannabis aus der Liste der gefährlichsten Drogen gestrichen. Es liegen so verschiedene Beschlüsse auf globaler, europäischer, nationaler und Landesebene vor, die bei der Entscheidung, ob ein Produkt verkauft werden darf oder nicht, eine Rolle spielen können.
Solche Unsicherheiten kämen für Firmen in jungen Märkten oft vor, erklärt der Sprecher des Bundesverbands Deutsche Start-ups, Paul Wolter. "Es gibt bei gewissen Teilaspekten des Handels mit CBD-Produkten immer wieder neue rechtliche und regulative Entwicklungen."
Ursprünglich seien Hanf-Produkte eher in Bioläden als Naturprodukte erhältlich gewesen. Neumeyer vergleicht den Hanf-Hype daher auch ein wenig mit dem Vegan-Trend. Auch da gehe es um ein "gesundes und natürliches" Image. Mit dem Unterschied freilich, dass die Dosierung von Cannabis eine entscheidende Rolle spielt. (dpa/ad)