Ab dem 1. Januar 2005 müssen Unternehmen Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen über das Internet an das Finanzamt übermitteln. Dabei kann künftig auch das bisher für die Einkommenssteuer eingesetzte "Elster"-Verfahren im Internet genutzt werden. Der Unterschied dabei: Bei Meldung der Umsatzsteuer via "Elster" müssen sich die Unternehmen nicht authentifizieren.
Dadurch ist es jedem möglich, die Umsatz- und Lohnsteuer für jedes beliebige Unternehmen anzumelden, sofern er dessen Namen und Steuernummer kennt. Beides muss jedoch auf jeder Rechnung der Unternehmen gedruckt werden und ist somit allen Geschäftspartnern und Kunden bekannt.
So können böswillige Wettbewerber oder Kunden mit wenigen Mausklicks völlig überhöhte Umsatzsteuern oder Lohnsteuern melden. Da die Finanzämter meist Einzugsermächtigungen für die Steuervorauszahlungen besitzen, droht Unternehmen der vorübergehende Verlust von Liquidität. "Bis der Fehler festgestellt und der Betrag rück überwiesen ist, kann es gerade bei mittelständischen Firmen eng werden. Betriebliche Schäden sind nicht ausgeschlossen", warnt die Bitkom-Steuerexpertin Anja Olsok.
Umgekehrt ist es möglich, besonders niedrige Umsätze zu melden – und damit eine Umsatzsteuer-Nachschau zu provozieren. Erst zum Jahresbeginn 2006 wollen die Finanzämter das Verfahren sicher machen: Dann soll geprüft werden, ob der Absender eines Steuerformulars auch zur Steueranmeldung berechtigt ist.
Sichere Verfahren frühestens 2006
Der Einsatz einer digitalen Signatur scheitert bislang an ihrer mangelnden Verbreitung. Zudem sind zahlreiche Finanzämter dafür technisch nicht ausgerüstet. Die Bitkom fordert die Finanzverwaltung auf, sich schneller technisch aufzurüsten und bereits vor 2006 ein sicheres Verfahren für die Steueranmeldung zu starten. Bis dahin empfiehlt Olsok den Unternehmen, den Finanzämtern die Einzugsermächtigungen zu kündigen und die Steuerschuld selbst zu überweisen.
Schon im Vorfeld der neuen Regelung hatten die Betroffenen dem Start der elektronischen Steuererklärung mit Skepsis entgegen gesehen. So bezweifelte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dass die Finanzbehörden überhaupt in der Lage sind, die Datenflut technisch zu bewältigen. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung warnte zudem vor Sicherheitslücken. Vor allem die zumeist monatlich eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen bedeuteten ein hohes Datenaufkommen.
"Da ist noch vieles unklar", sagte DIHK-Steuerexperte Alexander Neeser. Neben den datenschutzrechtlichen Bedenken kritisiert er, dass Elster das Betriebssystem Windows voraussetze, aber nicht auf Linux oder Macintosh funktioniere. Zudem heißt es, dass die Abgabe in Papierform zur Vermeidung unbilliger Härten weiter zugelassen werden könne. Unklar sei allerdings, wann ein solcher Härtefall vorliege. Es könne nicht sein, dass jeder Unternehmer einen Windows-Rechner besitzen müsse.
Der DIHK bemängelte auch, dass unklar sei, wer die Haftung übernehme, falls die Elster-Software, die den Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, auf den Unternehmensrechnern Schaden anrichtet.
In einer Übergangsfrist von Januar bis März können die Unternehmen die Daten auch noch per Post übermitteln. Richtig ernst wird es dann ab April kommenden Jahres. Bis dahin muss die Implementierung abgeschlossen sein.
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