Die letztlich entscheidende Frage, ob die Verfügungsrechte der Hersteller mit dem Verkauf einer Lizenz an ein Unternehmen erschöpft sind, dürfte noch einige Zeit ungeklärt bleiben. Vermutlich so lange, bis der Bundesgerichtshof als oberste Instanz ein Grundsatzurteil gefällt hat.
Den Weg dorthin pflastern diverse Scharmützel zwischen Usedsoft auf der einen Seite und Konzernen wie Microsoft und Oracle auf der anderen. Kämpfe, die sie mit Hilfe von PR-Kampagnen und in Gerichtssälen austragen. Kürzlich verlor Usedsoft ein Gefecht gegen Oracle vor dem Landgericht München I, nun errang das Unternehmen einen Teilerfolg gegen Microsoft.
Im vergangenen Jahr hatte Microsoft das Verfahren gegen Usedsoft angestrengt und dem lästigen Konkurrenten vorgeworfen, Raubkopien anzufertigen. Die Polizei durchsuchte die Büros der Firma in der Münchner Innenstadt, doch letztlich schmetterte die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige von Microsoft ab.
Microsoft erhob dagegen Beschwerde, die nun von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde. Die Einstellung des Verfahrens ist rechtskräftig, weil Microsoft auf Rechtsmittel verzichtete.
Willkommener Anlass für Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider, am PR-Schwungrad zu drehen: "Nun ist die Ankündigung von Microsoft, gegen die Käufer von Gebraucht-Software strafrechtlich vorzugehen, eindeutig als bloße Einschüchterungstaktik entlarvt." Allerdings währt Eindeutigkeit in diesem Dauerstreit meist nur bis zur nächsten Etappe.