Das Bundesarbeitsgericht verhandelt dazu am Dienstag in Erfurt einen Fall aus dem Bereich des Landesarbeitsgerichts Berlin/Brandenburg. Dabei geht es um die Arbeitnehmervertreter eines Klinikums. Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter hatten ihren betrieblichen E-Mail-Account genutzt, um Beschäftigte der Klinik über einen Warnstreik-Aufruf der Gewerkschaft Verdi während einer Tarifauseinandersetzung zu informieren.
Der Arbeitgeber verlangt von den Betriebsräten, künftig keine zur Verfügung gestellten Sachmittel mehr für Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi zu nutzen. (dpa/rs)