Fall vor dem Bundesarbeitsgericht

Streit über Streikaufruf per elektronischer Post

15.10.2013
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen entscheiden, ob Betriebsräte mit ihrem vom Arbeitgeber gestellten elektronischen Postfach zu Streiks aufrufen dürfen.

Das Bundesarbeitsgericht verhandelt dazu am Dienstag in Erfurt einen Fall aus dem Bereich des Landesarbeitsgerichts Berlin/Brandenburg. Dabei geht es um die Arbeitnehmervertreter eines Klinikums. Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter hatten ihren betrieblichen E-Mail-Account genutzt, um Beschäftigte der Klinik über einen Warnstreik-Aufruf der Gewerkschaft Verdi während einer Tarifauseinandersetzung zu informieren.

Der Arbeitgeber verlangt von den Betriebsräten, künftig keine zur Verfügung gestellten Sachmittel mehr für Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi zu nutzen. (dpa/rs)