Das Oberlandesgericht München hat eine Klage des Fahrradtaschenherstellers Ortlieb abgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das mittelfränkische Unternehmen wollte durchsetzen, das bei Amazon-Suchen auch ausschließlich Ortlieb-Produkte angezeigt werden, wenn nach Ortlieb gesucht wird - nicht aber vergleichbare Erzeugnisse anderer Hersteller.
Amazon begrüßt Entscheidung
Der Prozess war nur eines von mehreren ähnlich gelagerten Verfahren. "Wir waren immer davon überzeugt, dass unsere Suchergebnisse kundenfreundlich sind und im Einklang mit europäischem und deutschem Recht stehen", erklärte ein Amazon-Sprecher. "Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, die auf das positive Urteil des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte folgt, die ebenfalls zu unseren Gunsten entschieden haben."
In der ersten Instanz 2015 vor dem Landgericht München hatte Ortlieb noch gewonnen. Anschließend war der Fall zum Bundesgerichtshof gewandert, der das Verfahren nach München zurückverwiesen hatte. Von Ortlieb gab es zunächst keine Reaktion. Das mittelständische Unternehmen aus Heilsbronn in der Nähe von Ansbach warf Amazon die Verletzung von Marken- und Wettbewerbsrecht vor.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, das OLG veröffentlichte lediglich den Tenor der Entscheidung. Eine Niederlage Amazons hätte potenziell erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Online-Handel haben können. Ein von anderen Online-Händlern ungern gesehenes Phänomen ist, dass auch Verbraucher, die gar nichts bei Amazon kaufen wollen, auf den Webseiten des US-Multis nach Produkten suchen und sich informieren. (dpa/sa)