Single European Payments Area

Superlange Kontonummern werden 2014 Pflicht

05.06.2013 von Eric Schreyer
Die Umstellung auf SEPA sei ohne Hektik zu schaffen - auch jetzt noch! Die dafür notwendige Software stehe jedenfalls bereit. Eric Schreyer zu Besuch beim EBAday 2013.

Am 1. Februar 2014 werden die mehr als 30 herkömmlichen Überweisungs- und Lastschriftsysteme der europäischen Finanzinstitute abgeschaltet. Die Eurozone erhält eine einheitliche Zahlungsverkehrsplattform. Auslandszahlungen werden zu Inlandszahlungen. Für grenzüberschreitende Transaktionen gibt es keine lästigen Gebühren mehr. Unser neues Inland heißt Single European Payments Area (SEPA).

Eric Schreyer arbeitet als Manager auf Zeit sowie als beratender Unternehmer.
Foto: Eric Schreyer

Als paneuropäische Plattform ist STEP2 bereits seit dem Jahr 2003 in Betrieb. Heute sind mehr als 4.700 Finanzinstitute in 32 Ländern auf diesem Wege erreichbar. Teilnehmer können sich über SWIFTNet, SIANet und ab Oktober 2013 auch über EBICS technisch anbinden.

"STEP2 wurde als skalierbares und flexibles System entworfen, um die Migration grenzüberschreitender und nationaler Volumina auf die SEPA-Formate optimal zu unterstützen", sagt Gilbert Lichter, Chief Executive Officer (CEO) von EBA Clearing. Ab dem 2. Halbjahr 2013 übernimmt STEP2 schrittweise einen großen Teil der deutschen Massenzahlungsvolumina. Das gaben Vertreter großer Institute aus dem Bankensektor auf der Zahlungsverkehrskonferenz EBAday in Berlin bekannt. EBA Clearing kündigte eine ab 1. Juli 2013 weiter verbesserte Systemstabilität der STEP2-Plattform an, vor allem durch die Reduzierung der Fallback-Zeit von vier auf zwei Stunden.

Rechtssicherheit dank Drop-In-Lösung

Wer ab 1. Februar 2014 bei seinen Firmenkunden Lastschriften einziehen möchte, braucht ein gültiges E-Mandat des Zahlungspflichtigen. Die standardisierten Daten des Mandats werden zusammen mit den anderen Zahlungsinformationen zwischen den beteiligten Banken ausgetauscht. Einer formgerechten B2B-Lastschrift kann der Zahlungspflichtige nicht widersprechen. Sie ist insolvenzsicher. Ohne Authorisierung eingezogene Lastschriftbeträge können innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten zurückgefordert werden.

Wie verwaltet der Zahlungsempfänger die ihm erteilten E-Mandate rechtssicher? Die beim EBAday von CSC präsentierte Drop-In-Lösung ist interessant: Anstatt die komplexe Funktionalität in alte Systeme zu integrieren, empfiehlt CSC den meisten Kreditoren eine zentrale Datenbasis. PTS/MMG ist vom Betriebssystem unabhängig und erfordert lediglich das Java Runtime Environment. Andere Software-Häuser bieten ähnliche Lösungen an.

Für die Basisvariante (B2C) der SEPA-Lastschrift reicht in Deutschland auch zukünftig die bekannte Einzugsermächtigung aus. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen. Auch im Abbuchungsverfahren ist ein Widerspruch grundsätzlich möglich. Dieses Recht wird aber regelmäßig zwischen dem Schuldner und seiner Bank ausgeschlossen.

Die schnelle Verbreitung von Tablets zeigt: Unsere Zukunft wird von Mobilität und Agilität geprägt. Online-Shops und webbasierte Dienstleistungen müssen schnell sein. Anwender, die länger als fünf Sekunden gewartet haben, wechseln die Seite. Auch das Bezahlen soll zügig laufen. Im Bereich Telekommunikation ist das ein lukratives Geschäftsmodell, das den Banken Konkurrenz macht.

Schneller Zugang zum E-Banking

Die europäische Banking-Community hat sich etwas einfallen lassen: MyBank. Diese von EBA Clearing entwickelte Anwendung vereinfacht in Online-Shops die Zahlungsabwicklung mithilfe einer elektronischen Authorisierung, die dem Käufer einen sicheren und sehr schnellen Zugang zu seinem E-Banking verschafft. MyBank verbindet also den Käufer mit seiner Bank, den Verkäufer mit dessen Bank sowie den Routing Service der Verkäufer-Bank mit dem Validation-Service des Käufer-Instituts. EBA Clearing hat Banken, Service-Provider und deren Firmenkundschaft aufgerufen, die Pilotlösung für SEPA-Basis-Lastschriften (B2C) zu testen. Interessierte können sich bis zum 17. Juli 2013 registrieren. Der MyBank Pilot startet im Oktober 2013 und läuft bis zum Ende der SEPA-Umstellungsfrist am 1. Februar 2014.

Stichtag 1. Februar 2014

Seit Anfang 2008 werden europaweit nach und nach die neuen Standards der SEPA für Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften umgesetzt. Am 2. November 2009 wurde das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt. Mehr als vier Jahre lang war Zeit, die eigenen Geschäftsprozesse umzustellen. Die im alten System verwendeten Kontonummern und Bankleitzahlen verlieren in wenigen Monaten ihre Gültigkeit. Sie werden durch IBAN und BIC ersetzt, bei Unternehmenslastschriften müssen E-Mandate verwaltet werden.

Wer künftig Lastschriften bei seiner Bank einreichen möchte, braucht eine Gläubigeridentifikationsnummer, die bei der Deutschen Bundesbank beantragt und dann an die eigenen Banken weitergeleitet wird. Zudem sollen Lastschrifteinreicher zur Sicherstellung des erfolgreichen Geldeinzugs dem Zahlungspflichtigen 14 Tage vor dem Einzug die Höhe und das Datum des Einzugs mitteilen. Es können zwar abweichende Vereinbarungen getroffen werden, aber die Vorlauffrist darf nicht kürzer als fünf Tage sein. Organisatorisch betrachtet ist das durchaus eine Herausforderung. Egal, ob Konzern, Mittelständler oder Handwerker: SEPA betrifft jeden.

Der Countdown läuft am 1. Februar 2014 ab. Dieses Datum ist gesetzlich festgelegt, es wird keinen Aufschub geben. Wer im Geschäft bleiben will, muss bis dahin die Migration seiner Zahlungssysteme auf SEPA-Standards abgeschlossen haben. Robert McKay von BankersAccuity hält jedoch nichts von dramatischen Zuspitzungen. Die von ihm empfohlenen 15 Arbeitsschritte seien in fünf Monaten ohne Hektik zu schaffen.

Eric Schreyer arbeitet als Manager auf Zeit sowie als beratender Unternehmer. Er war viele Jahre als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen tätig. Zuvor stand er 18 Jahre bei der Deutsche Bank unter Vertrag. Schreyer ist gelernter Bankkaufmann und diplomierter Ökonom. Er schreibt ebenso für seinen Blog Valuation-in-Germany sowie für das Handbuch Unternehmensbewertung im Bundesanzeiger-Verlag. Sie errreichen ihn unter es.mittelstandsberatung(at)googlemail.com. (Quelle: CFOworld)