Im Streit um die Nutzung von Rohren für Internetkabel hat die Deutsche Telekom vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Das Unternehmen müsse dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, teilte das Verwaltungsgericht Köln mit.
Es verwies dabei auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Demnach müssen Betreiber öffentlich geförderter Glasfasernetze anderen Telekommunikationsunternehmen binnen zwei Monaten nach Antragstellung offenen Netzzugang gewähren.
Worum es beim Streit um Leerrohre geht
Die Deutsche Glasfaser wollte den Zugang haben, um nicht selbst graben zu müssen. Die Telekom lehnt den Antrag des Düsseldorfer Unternehmens jedoch ab. Das schaltete daraufhin die Bundesnetzagentur ein. Die gab der Deutschen Glasfaser in einem Streitbeilegungsverfahren im März recht, woraufhin die Telekom vor Gericht zog. Der Eilantrag der Telekom wurde damals bereits abgelehnt. Sie wurde vom Verwaltungsgericht Köln verpflichtet, "Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen".
Im sogenannten Eilverfahren gab das Gericht inzwischen seine Entscheidung zugunsten der Deutschen Glasfaser bekannt. Das heißt, dass die Telekom den Zugang nun ermöglichen muss. Zwar könnte der Sachverhalt noch in einem Hauptsacheverfahren verhandelt werden, dieses hätte aber keine aufschiebende Wirkung.
Die Deutsche Glasfaser, die in Deutschland rund 1.900 Beschäftigte hat und nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Milliarde Euro in den Glasfaser-Internetausbau in Deutschland investiert, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Der offene Netzzugang sorge für fairen Wettbewerb und bietet Kunden "echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen", sagte ein Firmensprecher.
Telekom bleibt bei ihrer Haltung zu Lerrohren
Eine Telekom-Sprecherin reagierte mit Unverständnis auf die Gerichtsentscheidung. Die Leerrohre habe man auf eigene Kosten verlegt. Die staatliche Förderung habe sich nur auf den zweiten Schritt - das Verlegen der Glasfaser in diesen Rohren - bezogen. Das Verwaltungsgericht Köln attestiert der Telekom für diese Haltung ein "zu enges Verständnis der als gefördert geltenden Infrastruktur".
"Die Telekom soll nun aber Zugang zu sämtlichen Leerrohren auf der Trasse gewähren und zusätzlich auch noch Kapazitätserweiterungen für Wettbewerber auf eigene Kosten vornehmen", sagte die Telekom-Sprecherin. Das sieht sie als Eingriff in das Netzeigentum. Nachdem der Eilantrag abgewiesen worden sei, werde die Telekom ihre anderweitige Ansicht im laufenden Klageverfahren weiterverfolgen. Dass sich die Telekom vehement wehrt, dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass die Bundesnetzagentur die Entgelte für die Nutzung der Leerohre durch Mitbewerber deutlich senken möchte. (dpa(pma)