Der Konzern reagiert damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts, das ihm verboten hatte, bei DSL-Flatrates ab einem bestimmten genutzten Datenvolumen das Übertragungstempo zu drosseln. Die Telekom wird gegen dieses von der Verbraucherzentrale NRW erwirkte Urteil entgegen erster Reaktionen keine Berufung einlegen, berichtet die beiden Medien. Das Gericht hatte für die Tarife "Call&Surf" und "Entertain" die Drosselung untersagt, wie die Angebote als "Flatrate" verkauft worden waren.
Für die Zukunft will die Telekom einerseits DSL-Tarife mit klar definierten Obergrenzen beim Datenvolumen für ungebremste Verbindungen vermarkten. Echte Flatrates ohne Volumengrenze soll es weiterhin geben - allerdings zu höheren Preisen. "Wir wollen insgesamt transparenter und kundenfreundlicher werden", heißt es bei der Telekom intern.
Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale NRW, sprach in der "Rheinischen Post" von einem "Sieg für die Verbraucher." Rechtsanwalt Thomas Bradler kritisierte dagegen im "Focus" die Reaktion des Konzerns: "Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr "Flatrate", sondern einfach anders zu benennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend." Telekom-Kunden könnten dann weiterhin darauf pochen, dass eine monatliche Volumenbegrenzung unwirksam ist, solange ein ursprünglich gebuchter Tarif als Flatrate verkauft wurde. (dpa/rs)