"Wir sehen uns absolut im Recht", kommentierte Wössner den Streit mit der Netzagentur. Ende 2017 hatte die Aufsichtsbehörde "StreamOn"-Tarife teilweise untersagt - unter anderem weil die Telekom das Streaming im EU-Ausland ab einer gewissen Datenmenge die Übertragungsrate drosselt. Das verstößt nach Lesart der Behörde gegen EU-Roamingregeln, die eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Verbrauchern bei Fahrten ins EU-Ausland vorsehen.
Gegen die Entscheidung der Behörde legte die Telekom Widerspruch ein und klagte vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung steht noch aus. Unterdessen darf die Telekom "StreamOn" weiterverkaufen. Damit hat sie nach eigener Darstellung Erfolg - mehr als eine Million Kunden nutzten die 2017 eingeführte Zubuchoption bereits, sagte Telekom-Deutschlandchef Dirk Wössner. Beim "StreamOn"-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube gegen eine Pauschale zur Verfügung gestellt, ohne dass dies auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet wird. Vodafone bietet ähnliche Dienste an - diese würden ebenfalls geprüft, sagte ein Sprecher der Netzagentur. (dpa/ib)