Die Untersuchung des Fraunhofer-Instituts ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die TI ohne grundlegende Veränderung in den E-Health-Masterplan übernommen werden kann. Die Designprinzipien entsprechen dem State-of-the-Art. Beim Datenschutz berücksichtigt die TI die besonderen Datenschutzanforderungen des Gesundheitsbereichs. Außerdem sorgt die TI für eine sehr hohe Verfügbarkeit der Daten für alle Beteiligten wie Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken oder Krankenkassen.
Zudem können medienbruchfreie Verwaltungsabläufe mit der TI unterstützt werden. Ein Beispiel ist hier das E-Rezept. Die TI löst alle technischen Kommunikationsaspekte, neue Fachdienste müssen sich nur noch um logische Koordinationsaspekte kümmern. Das bedeutet leichte Integration beziehungsweise Erweiterung von Anwendungen.
Allerdings muss die TI zum Erreichen des Ziels der Integrierten Versorgung erweitert werden. Die elektronische Patientenakte wird von der Spezifikation der Gematik derzeit nicht erfasst, ein entsprechender Fachdienst ist zu integrieren und einheitliche Standards in der TI sind festzulegen, so das Fraunhofer-Institut. Spezifische Fachdienste für die Behandlungskoordination und für effiziente Verwaltungsprozesse müssen erarbeitet werden.
Für die neuen Fachdienste müssen außerdem spezifische Sicherheitskonzepte entwickelt beziehungsweise bisherige erweitert werden. Geschäfts- und Betriebsmodelle für die Umsetzung der definierten Ziele müssen ebenfalls aufgestellt werden.