No-Go 1: Sich auf Wikipedia verlassen
Mitarbeiter der französischen Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) ist es verwehrt Wikipedia als Quelle zu verwenden. Zitate aus der Online-Enzyklopädie gehören zudem zu den absoluten No-Gos. Denn Wikipedia-Beiträge entsprechen nicht immer der Wahrheit, wie die Geschichte um den erfundenen Vornamen des Ex-Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg zeigt. Guttenberg hat bekanntlich viele Namen, darunter sei laut Enzyklopädie auch der Name "Wilhelm". Hierbei handelte es sich allerdings um einen erdachten Vornamen. Der Fehler wurde spät bemerkt; viele Medien hatten zwischenzeitlich alle angegebenen Vornamen unverifiziert übernommen.
Michael Haller - Journalist, Medienwissenschaftler und Autor des Buches "Recherchieren" - legte im Januar 2011 während eines Interviews im Deutschlandradio dar, welche Rolle Wikipedia bei ihm einnimmt. Er gab im Gespräch an, die Wissensdatenbank als Erst-Rechercheinstrument zu verwenden. Außerdem sagte er, Profi-Journalisten wissen, dass Wikipedia-Beiträge zu abgeschlossenen Vorgängen, abgeschlossenen Biografien und abgeschlossenen Themen sowie Begriffe zuverlässig seien.
Vergessen Sie nie, dass Wikipedia ein Mitmach-Lexikon ist. Jeder kann Einträge erstellen, ergänzen und bearbeiten. Fehler, die unentdeckt bleiben, sind für alle sichtbar.
No-Go 2: Unbekümmerter Umgang mit den Kontodaten
Gemäß aktuellen Studien soll etwa jeder dritte Deutsche Online-Banking nutzen. Die Vorteile sind vielfältig: Bankgeschäfte lassen sich rund um die Uhr erledigen, Kontoauszüge bequem über den heimischen Printer ausdrucken und zudem sind reine Online-Banking-Konten gratis oder preiswerter als traditionelle Konten. Außerdem ist Online-Banking grundsätzlich sicher. Transaktionen werden über verschlüsselte HTTPS (Hypertext Transfer Protocol Secure)-Verbindungen abgewickelt, die hierfür benötigte Transaktionsnummern (TAN) werden entweder per SMS zugestellt oder mittels Generator erzeugt.
Kriminelle lassen sich immer wieder neue raffiniertere Tricks einfallen, wie Sie an Ihre Kontodaten kommen. Phishing-E-Mails leiten Sie auf perfekt gefälschte Geldinstitut-Websites und Trojaner belauschen Ihren Internetverkehr, um in den Besitz Ihrer Bank-Zugangsdaten zu kommen. Obwohl moderne TAN-Verfahren mehr Sicherheit als ihre Vorgänger bieten, sollten Sie keine Links in E-Mails aufrufen, die angeblich zur Ihrer Bank führen. Falls doch, unterlassen Sie es im Anschluss Ihre Kontonummer, PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und TAN einzugeben.
No-Go 3: Öffentliche Einladungen via Facebook
Facebook-Fehler können unangenehme Ausmaße annehmen, wie die Geschichte einer Geburtstagseinladung aufzeigt. Thessa aus Hamburg-Bramfeld lud zu ihrem 16. Geburtstag über Facebook ein. Aufgrund eines Versehens, sagten fast 15.000 "Gäste" zu. Thessa wollte nur enge Freunde einladen, vergaß aber die Party als privat zu markieren. Die Einladung wurde so öffentlich und jeder konnte sie lesen.
Die Straße in der kleinen Siedlung in Bramfeld wurde am Abend des Geburtstags gesperrt. Obwohl die Party abgesagt wurde, kamen etwa 1.500 Facebook-Gäste, Radioreporter und TV-Teams. Sie alle drängten sich in die Siedlung - jeder wollte dabei sein. Das Thessa nicht da war, interessierte niemanden. Gäste trugen T-Shirts, auf denen "I love Thessa" stand und schwenkten Plakate mit Texten wie "Danke für die Einladung". Die Polizei nahm vorübergehend elf Personen wegen Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Polizeibeamte fest.
No-Go 4: Glauben man wäre anonym
Vor einiger Zeit gab es bei Facebook eine Software-Panne. Durch einen Programmierfehler erlangten Mitglieder Zugang zu geschützten Fotos, indem sie öffentliche Bilder von anderen Usern als anstößig meldeten.
Auch außerhalb von Facebook hinterlassen Internet-Nutzer ihre Spuren. 2007 beschloss die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung, bei der alle IP-Adressen mit den entsprechenden Informationen zu den Anschlussinhabern erfasst werden. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat seither zwei neue Papiere eingereicht. Diese wurden von Experten bislang abgelehnt. Falls die entsprechende EU-Richtlinie nicht umgesetzt wird, drohen ein EU-Verfahren und eine Strafe. Im Jahr 2010 wurden Österreich und Schweden wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie verurteilt.
Auch ohne neu verabschiedetes Gesetz ist man im Internet nicht anonym unterwegs. Der Provider weist bei jeder Internetverbindung dem heimischen Rechner oder Router eine IP-Adresse zu. Diese und die eindeutige Zuordnung zum Anschlussinhaber speichern die Provider in der Regel zwischen sieben Tagen und sechs Wochen. Bei Vorlage eines Gerichtsbeschlusses muss die Zuordnung an die Strafverfolgungsbehörde herausgegeben werden.
Anonymisierungsdienste teilen den Surfern neue IP-Adressen zu und verschlüsseln so den Datentransfer. Die vom Provider ursprünglich zugewiesene Adresse verschwindet somit. Zu den Anbietern gehören Cyberghost VPN und Steganos Internet Anonym VPN.
No-Go 5: Ein Passwort für alle Dienste
Es ist praktisch bei allen Web-Diensten die gleiche E-Mail-Adresse anzugeben. Wie viele Dienste kennen Ihre E-Mail-Adresse? Ein, zwei oder doch so zehn bis zwanzig?
Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses mittels Passwort-Erinnerungs-Funktion wiederherstellen oder zurücksetzen lassen. Fast alle Web-Dienste bieten diesen Service und schicken Ihnen eine E-Mail entweder mit Passwort oder einem zeitlich begrenzt gültigen Link zu einer Seite, auf der Sie das Kennwort ändern können.
So praktisch diese Funktion auch sein mag, in ihr steckt gefährliches Potential. Jeder, der Ihr E-Mail-Postfach-Kennwort weiß, hat so die Möglichkeit die Zugangsdaten zu allen von Ihnen genutzten Diensten zu erhalten. Daher sollten Sie für Ihren E-Mail-Account ein komplexes Passwort mit mindestens acht Stellen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen wählen.
Des Weiteren sollten Sie Passwörter nicht über unsichere Netzwerke versenden und E-Mails nur über verschlüsselte Verbindungen prüfen. Dies gilt sowohl für Rechner, Notebooks, Tablet-PCs und Smartphones.
No-Go 6: Richtige Adresse beim Chatten angeben
Kinder und Jugendliche chatten gerne, egal auf klassischem Weg wie Instant Messenger oder über soziale Netzwerke. Dass es in den Chat-Räumen mehr oder weniger anonym zugeht, macht den Reiz aus. Für jüngere Chatter bietet diese Art der Kommunikation einige Gefahren. Nach Ansicht der Plattform Jugendschutz.net soll es in vielen Chats problematisch zu gehen und täglich gefährliche Gespräche stattfinden. Das größte Problem seien sexuelle Belästigungen, von denen besonders Mädchen betroffen sind. Brenzlig wird es, wenn es zu realen Treffen zwischen Minderjährigen und sehr viel älteren männlichen Chatpartnern kommt.
Eltern sollten deshalb ihre Kinder immer wieder auf die Gefahren hinweisen und ihnen einbläuen, nie die echten Namen und die Adresse im Chat oder an einer anderen Stelle im Internet anzugeben. Weitere Informationen finden Eltern und Kindern bei Klicksafe.de und Jugendschutz.net.
No-Go 7: Gedankenlos persönliche Daten weitergeben
Das Weitergeben von persönlichen Daten ist nicht nur in Chat-Räumen problematisch. Vor allem in sozialen Netzwerken sollten Sie abwägen welche Informationen, Fotos und Videos Sie von sich offenbaren. Darüber hinaus sollten Sie prinzipiell darauf achten, Daten nur via verschlüsselter und sicherer HTTPS-Verbindung zu übertragen.
No-Go 8: Den Troll füttern
Das Trolle-Phänomen trifft häufig in Foren und bei Facebook-Kommentaren auf. Hierbei handelt es sich keineswegs um ein Kobold-Ereignis, sondern um User, die gezielt versuchen Diskussionen zu stören. Der Begriff Troll stammt von der Fischereitechnik "trolling with bait". Bei dieser Methode zieht ein langsam fahrendes Boot eine Schleppangel hinter sich her. Analog bedeutet es im Internet, andere Diskussionsteilnehmer zu ködern. Ziel der Trolle ist es, die Langeweile zu vertreiben, Aufmerksamkeit zu bekommen oder sich für irgendetwas zu rächen. Hierzu provozieren die Störenfriede unsachliche und erboste Antworten. Die Aufmerksamkeit entzieht man ihnen, indem die Troll-Beiträge prinzipiell ignoriert werden. Dies wird "Don’t feed the Troll" bezeichnet.
No-Go 9: Bilder und Texte einfach übernehmen
Sie sollten immer daran denken, dass Bilder und Texte dem Urheberrecht unterliegen. In den meisten Fällen verletzen Sie dieses Recht der Fotografen und Autoren, wenn Sie diese sowie Musik und Videos herunterladen und veröffentlichen. Eine teure Angelegenheit kann dies vor allem dann sein, wenn der Künstler mit einem Verlag einen Vertrag über die Nutzungsrechte abgeschlossen hat. Darüber hinaus sind Fotos betroffen, auf denen Sie selbst abgebildet sind. Fragen Sie daher den Fotografen, ob er Ihnen das unbeschränkte Nutzungsrecht einräumt.
Tipp: Auf der sicheren Seite sind sie, wenn Sie mit dem Urheber oder eventuell mit dessen Erben sprechen. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers. Einfacher geht es mit Inhalten, bei denen die Urheber ausdrücklich die Verbreitung zugestimmt haben. Diese Werke unterliegen der Creative-Commons-Lizenz, GNU General Public License (GPL) oder sind gemeinfrei (Public Domain; PD).
No-Go 10: Überall mitreden
Sie sollten im Internet nur dann eine Frage beantworten, wenn Sie sich absolut sicher sind. Ein allgemeiner Verdacht oder etwas vom "Hörensagen" Bekanntes, nützt dem Fragesteller oft nicht. Außer er hat wochenlang keine Hilfe erhalten, dann kann ihm Ihre Vermutung weiterhelfen. (PC-Welt
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