Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Julia Klöckner hervor. Die Anfrage bezieht sich auf Zuschüsse aus dem sogenannten Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), mit dem die Bundesregierung besonders energie- und handelsintensive Unternehmen in der aktuellen Krise vor der Pleite bewahren will.
Laut der Antwort des Wirtschaftsministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, haben bislang 586 Unternehmen insgesamt 3.208 Anträge gestellt. 2.548 Unternehmen hätten sich mit Stand vom 7. September 2022 auf dem Onlineportal des EKDP registriert. "Aufgrund der notwendigen Überprüfung der Nachweise und der zum Teil unvollständigen oder fehlerhaften Anträge" seien bislang aber erst 24 Anträge von 4 Unternehmen positiv beschieden worden. Pro Fördermonat könnten die Unternehmen einen Antrag stellen. Ablehnungen seien bis dato nicht erteilt worden. In den kommenden Wochen erwarte das Ministerium eine "deutliche Steigerung dieser Zahlen", heißt es weiter.
Bis zu fünf Milliarden Euro Staatshilfe
Das Zuschuss-Programm - kurz EKDP - war am 15. Juli gestartet, nachdem die EU grünes Licht gegeben hatte. Demnach darf Deutschland energieintensive Unternehmen mit bis zu fünf Milliarden Euro Staatshilfe unterstützen. Mit den Zuschüssen, die die Unternehmen nicht zurückzahlen müssen, sollen Kostensteigerungen zumindest teilweise gedämpft werden. Die Bundesregierung will damit Pleiten bei Unternehmen vermeiden, die besonders viel Energie verbrauchen, da die Preise angesichts des Kriegs in der Ukraine stark gestiegen sind.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte diesen Donnerstag angekündigt, das Energiekostendämpfungsprogramm auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) öffnen zu wollen. Die Maßgabe, das ein Unternehmen viel Handel treiben müsse, um zu profitieren, solle wegfallen. Davon würden vor allem Mittelständler profitieren, hieß es ergänzend aus seinem Ministerium. Die Unterstützung solle nicht auf bestimmte Branchen begrenzt sein, sagte Habeck. Kriterien, um von den Hilfen zu profitieren, könnten zum Beispiel der Anteil der Energiekosten am Produkt oder am Umsatz sein. (dpa/rs)