Die Verbraucherzentralen wollen ein Grundsatz-Urteil erstreiten und haben stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an. Auch andere Banken und Sparkassen lassen sich nach Auskunft der Dachverbände den SMS-Versand bezahlen.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer müsste der Service dagegen inklusive sein. Denn beim Online-Banking muss jede Transaktion aus Sicherheitsgründen mit Eingabe einer TAN bestätigt werden. Verhandelt wurde in Karlsruhe am 13. Juni. (Az. XI ZR 260/15) (dpa/rs)