Die Telekom-Behörde FCC betonte am Donnerstag, dass für Anrufe mit von Künstlicher Intelligenz generierten Stimmen die vorherige Zustimmung der Empfänger unerlässlich sei. Auch müssten sich die Urheber solcher Anrufe klar zu erkennen geben.
Die Feststellung der FCC (Federal Communicartions Commission) stärkt den rechtlichen Rahmen für das Vorgehen gegen Fälschungen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz. Sie verfügte letztlich, dass für automatisierte KI-Anrufe die gleichen Regeln gelten wie bisher bereits für Kommunikation mit künstlichen oder aufgenommenen Stimmen.
In den USA hatten vor wenigen Wochen automatisierte Anrufe mit einer täuschend echt klingenden Nachahmung der Stimme von Präsident Joe Biden für Alarmstimmung gesorgt. Die Botschaft der Anrufe war, nicht an der Vorwahl der Demokratischen Partei im Bundesstaat New Hampshire teilzunehmen. Der Vorfall schürte die Sorge, in den kommenden Monaten könnte es Versuche geben, den Ausgang der Präsidentenwahl im November mit der Verbreitung täuschend echter KI-Fälschungen zu beeinflussen.
Die Behörden konnten als Urheber der Anrufe inzwischen ein Unternehmen aus Texas ausmachen. (dpa/rs)