Ziel der sogenannten Musterfeststellungsklage sei es, gerichtlich festzustellen, dass Volkswagen "mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" habe. Dies teilten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC am Mittwoch in Berlin mit. Beteiligen könnten sich kostenlos alle, die ab November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft hätten, für die es einen Rückruf gab.
Die Verbände wollen die Klage am 1. November am Oberlandesgericht Braunschweig einreichen - dann tritt das Gesetz in Kraft, das die neue "Einer-für-alle-Klage" ermöglicht. Durchsetzen müssten geschädigte Dieselfahrer ihren Schadenersatz-Ansprüche am Ende zwar einzeln. Würde das Gericht aber grundsätzlich feststellen, dass Volkswagen ihnen Schadenersatz schulde, wäre das einfacher. Zudem steigt nach Einschätzung der Verbraucherschützer und des ADAC der Druck auf den Wolfsburger Autobauer, betroffenen Dieselkunden finanziell entgegenzukommen.
Im September 2015 hatte Volkswagen Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt und öffentlich gemacht, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. (dpa/rs)