Drosselkom

Verbraucherschützer klagen gegen Telekom-Drosselung

08.07.2013
Verbraucherschützer wollen einer starken Drosselung von Internetverbindungen durch die Deutsche Telekom auch in Zukunft einen Riegel vorschieben.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen reichte beim Landgericht Köln eine Klage gegen den Telekomriesen ein. Sie fordert eine Unterlassungserklärung des Unternehmens, Anschlüsse nicht wie zuerst angekündigt auf 384 Kilobit pro Sekunde herunterzuschrauben, wenn Kunden eine bestimmte Datenmenge überschritten haben. Nach heftigen Protesten gegen die "Drosselkom" rückte die Telekom bereits von diesen Plänen ab. Dennoch will die Verbraucherzentrale an ihrer Anfang Juni eingereichten Klage festhalten.

"Es geht um die Frage, ob im Rahmen einer Internetflatrate so drastisch gedrosselt werden dürfte", sagte Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW der dpa und bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus". Die Telekom setzte zwischenzeitlich die Drosselung auf 2 Megabit pro Sekunde hoch. Damit wäre ein gebremster Anschluss immer noch doppelt so schnell wie die einfachste DSL-Leitung.

"Die 384 Kilobit pro Sekunde, gegen die sich die Klage richtet, sind ohnehin längst vom Tisch", erklärte ein Telekom-Sprecher. Gegen ähnliche Regeln bei Handyverträgen habe die Verbraucherzentrale zudem "nie Schritte unternommen".

Den Verbraucherschützern reicht das Zugeständnis der Telekom nicht. Das Unternehmen könne sich schließlich wieder umentscheiden, sagte Bradler. Daher bestehe "Wiederholungsgefahr". (dpa/rs)