Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstag, dass der bereits geltende, vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - ein Drittel der Belegschaft.
Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt mehrfach über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums verlängert worden. Das jetzt verabschiedete Gesetz ermöglicht es dem Ministerium, diese Sonderregelung durch neue Verordnungen bis Mitte 2023 zu nutzen - anderenfalls wäre sie nämlich zum Jahresende ausgelaufen. Gleichzeitig kann die Regierung weiter per Verordnung regeln, dass den Arbeitgebern Sozialbeiträge erstattet werden, die sie für die Zeit der Kurzarbeit sonst selber zahlen müssten.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, Ziel des Gesetzes sei es, den deutschen Arbeitsmarkt "stabil und robust" durch die Krise zu führen. Schon während Corona habe Kurzarbeit für die Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen gesorgt. Die CDU/CSU-Fraktion sieht in der Verlängerung hingegen eine Zweckentfremdung des Kurzarbeitergelds. Die Union fordert stattdessen zielgerichtete Hilfen für Unternehmen in finanzieller Schieflage. (dpa/rs)