Der frühere Finanzvorstand des Leipziger Online-Reisevermittlers und der ehemalige Chef der Flugsparte waren zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Das Gericht hatte die Praxis des sogenannten Runterbuchens bei Flugtickets als strafbar angesehen. Dabei hatte Unister den Kunden Tickets zu einem auf der Webseite angezeigten Preis verkauft, hinter den Kulissen aber günstigere Konditionen erzielt und die Differenz einbehalten. Die Anwälte der Unister-Manager hatten im Prozess Freisprüche gefordert.
Unister hatte 2016 Insolvenz angemeldet. Zuvor war der Gründer des Unternehmens bei einem Flugzeugabsturz in Slowenien ums Leben gekommen, nachdem er auf einen Kreditbetrug hereingefallen war. (dpa/ad)