Markennamen

Verwirrspiel um "Skype" und "Sky"

05.05.2015
Markennamen müssen sich unterscheiden. Wer ein neues Produkt schützen lassen will, muss deshalb aufpassen. Wenn ein ähnlicher Name bereits eine eingetragene Marke ist, wird es haarig. So wie für den bekannten Internet-Telefonieanbieter Skype.
Das Logo des britischen Senders Sky.
Foto: Sky International AG

"Skype" und "Sky" - da kann man schon mal durcheinander kommen. Das jedenfalls habendie Richter des EU-Gerichts in Luxemburg am Dienstag befunden. Pech für "Skype": Der bekannte Internet-Telefoniedienst mag zwar inzwischen "skypen" ein neues Tätigkeitswort geprägt haben. Doch der britische Sender hat seinen Namen 2003 zuerst beim EU-Markenamt im spanischen Alicante eintragen lassen.

Damit bleibt "Skype" der Markenschutz zwar verwehrt. Dennoch reagierte das Unternehmen selbstbewusst: "Diese Entscheidung verlangt von uns nicht, Produktbezeichnungen in irgendeiner Weise zu ändern." Auch Markenrechtler Jens Matthes von der Frankfurter Kanzler Allen & Overy geht nicht davon aus, dass sich der Microsoft-Ableger nun umbenennen muss.

Die beiden Zeichen sind sich gleich in mehrfacher Hinsicht ähnlich, erklärten die Richter - bildlich, klanglich und begrifflich. So sei das Wort "Sky" ("Himmel" auf Englisch) in "Skype" leicht auszumachen. Und auch das Y werde bei "Skype" nicht etwa kürzer ausgesprochen als bei "Sky". Die wolkenartige Umrahmung des Wortes "Skype" im Logo der Firma hilft aus Sicht der Richter auch nicht weiter. "Wolken findet man "am Himmel" ("in the sky") und deshalb werden sie leicht mit dem Begriff "Himmel" verbunden", heißt es im Urteilstext. Damit würden sich die beiden Zeichen begrifflich noch ähnlicher.

Die Verantwortlichen beiMicrosoft, die Skype vor vier Jahren für 8,5 Milliarden Dollar gekauft haben, sehen das ganz anders. Von Verwechslungsgefahr könne keine Rede sein. Das Unternehmen will die Entscheidung des EU-Gerichts vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof anfechten.

Diesem Versuch räumt Markenrechtler Matthes wenig Chancen ein - obwohl "Skype" inzwischen sehr bekannt ist. Das Gericht habe die Situation in den Jahren 2004 und 2005 in Betracht gezogen, als das Unternehmen die Marke schützen lassen wollte.

Der Experte sieht zudem in der versuchten breiten Anmeldung der Marke für viele verschiedene Kategorien einen Fehler. Das Unternehmen wollte "Skype" als Zeichen für Waren unter anderem aus dem Bereich der Ausstattung von Audio- und Videogeräten schützen lassen, aber auch für Güter im Bereich der Telefonie und der Fotografie. "Man sollte sich wirklich auf das konzentrieren, was man heute macht und was realistischerweise vom Geschäft her in den nächsten drei oder fünf Jahren zu erwarten ist." Dann gebe es auch weniger mögliche Überschneidung mit anderen Marken und damit weniger Angriffsfläche. Er selbst würde "Skype" raten, erneut zu versuchen, die Marke eintragen zu lassen - diesmal aber gezielter.

Dass "Sky" vor Gericht durchsetzen könnte, dass "Skype" auf die Nutzung seines Namens verzichtet, glaubt er nicht. "Da bin ich relativ gelassen, denn ein Gericht würde ja heute auch nur nach heutiger Situation urteilen." Und ob der Internet-Telefonieanbieter "Skype" heute mit dem Sender "Sky" verwechselt wird, sei eine ganz andere Frage. (dpa/rs)