Demnach begrüßen nur 46 Prozent der Bevölkerung die Einführung, 45 Prozent lehnen sie aber eher ab. Bei den Internet-Nutzern (70 Prozent der Bevölkerung) liegt die Zustimmung deutlich höher als bei Menschen ohne Internetzugang: 52 Prozent zu 32 Prozent.
„Der neue elektronische Personalausweis hat das Potenzial, die Internet-Sicherheit enorm erhöhen - davon profitieren Verbraucher, Anbieter und Behörden“, warb dennoch Dieter Kempf, Mitglied des Bitkom-Präsidiums, Vorstandsvorsitzender des Vereins „Deutschland sicher im Netz“ (DsiN) und Vorstandvorsitzender der Datev bei der Vorstellung der Umfrage (PDF). „Die deutlichen Vorbehalte gegenüber dem neuen Ausweis vor allem bei Senioren zeigen, dass die Bevölkerung in den kommenden Monaten über die Möglichkeiten des Ausweises besser informiert werden muss.“
Der neue Personalausweis wird am 1. November eingeführt, er besitzt einen Chip mit elektronischem Identitätsnachweis. Durch ihn können sich Nutzer und Anbieter von Online-Services im Netz ausweisen - wenn sie denn wollen. Der Bürger muss dafür seinen Ausweis auf ein Lesegerät legen und eine Persönliche Identifikationsnummer eingeben.
Nur Unternehmen und Organisationen, die von einer staatlichen Stelle ein Zertifikat erhalten haben, können die elektronischen Daten auslesen. Zusätzlich können Verbraucher eine digitale Signatur auf dem Chip speichern. Mit ihr können sie auch online rechtskräftige Verträge abschließen.
Fraunhofer SIT macht den neuen Ausweis in Konzeptstudie mobil
Den neuen Ausweis will laut Bitkom-Umfrage fast jeder zweite Internet-Nutzer (44 Prozent) bei Behördendiensten wie An- oder Ummeldungen nutzen, fast 40 Prozent beim Online-Banking und jeder Dritte beim Online-Shopping. Kempf fordert: „Nach Einführung des neuen Ausweises im November sollten den Kunden möglichst schnell nützliche Anwendungen zur Verfügung stehen - nur dann werden viele Bürger diese Angebote annehmen und nur dann lohnt sich der Einsatz für Verwaltung und Unternehmen.
Der neue Personalausweis ist wie sein Vorgänger zehn Jahre gültig. 30 Prozent aller Internet-Nutzer, also rund 14 Millionen Menschen, würden ihren alten Personalausweis freiwillig vor Ablauf der Gültigkeit umtauschen. Andererseits will jeder fünfte Deutsche bis Ende Oktober noch bewusst einen alten Ausweis beantragen, auch das wären über 14 Millionen Menschen. Zu dieser Gruppe gehören besonders viele Ältere sowie Personen, die das Internet nicht nutzen.
Als eine erste Maßnahme, die offenbar dazu dienen soll, den neuen Ausweis populärer zu machen und weniger Vorbehalte zu wecken, hat das Bundesinnenministerium jetzt entschieden, ab sofort nicht mehr vom „elektronischen Personalausweis“ zu sprechen, sondern vom „neuen Personalausweis“.
Unternehmen und Wissenschaftler erproben derweil eifrig neue Anwendungsszenarien: Auf der Cebit präsentierte das Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie (Fraunhofer SIT)
in Darmstadt eine Entwicklungsstudie zur Nutzung des neuen Personalausweises mit Mobilfunkgeräten.
Das Handy fungiert dabei gleichzeitig als Internet-Zugang und als Lesegerät für den Ausweis. Auf diese Weise könnten Bürgerinnen und Bürger in Zukunft zum Beispiel mobil Internetgeschäfte oder Behördengänge erledigen. „Der Vorteil dieses Konzepts liegt darin, dass es sich mit den heutigen Mobilfunknetzen verwirklichen lässt“, sagt Forschungsbereichsleiter Mario Hoffmann von Fraunhofer. „Es sind also keine Investitionen der Telefongesellschaften nötig.“
Der neue Personalausweis kommt am 1. November
Noch seien aber nur wenige Mobilfunkgeräte mit dieser Technik ausgestattet. Um das System massentauglich zu machen, sind aber noch einige technische Hürden zu überwinden. So müssen laut Fraunhofer etwa der Bürgerclient und die mobile eCard-API standardkonform implementiert sowie für die unterschiedlichen Handy-Plattformen angepasst werden.
Der neue Personalausweis soll am 1. November eingeführt werden, er besitzt einen Chip mit elektronischem Identitätsnachweis. Durch ihn können sich Nutzer und Anbieter von Online-Services im Netz ausweisen. Der Bürger muss dafür seinen Ausweis auf ein spezielles Lesegerät legen und eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben. Nur Unternehmen und Organisationen, die von einer staatlichen Stelle ein Zertifikat erhalten haben, können die elektronischen Daten auslesen. Zusätzlich können Verbraucher eine so genannte digitale Signatur auf dem Chip speichern. Mit ihr können sie online rechtskräftige Verträge abschließen.