In einem sogenannten Hinweisbeschluss bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil aus einer Vorinstanz, der zufolge der Kunde vom Kaufvertrag zu seinem VW Golf Plus zurücktreten kann (Az.: 14 U 60/18). Nach der Ankündigung des Hinweisbeschlusses nahm Volkswagen die Berufung zurück - damit wurde das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig.
Volkswagen hält das betreffende Urteil des Landgerichts Osnabrück aber weiterhin für "rechtsfehlerhaft". Das Auto des Kunden, ein VW Golf Plus, sei weiterhin als Euro-5-Fahrzeug eingestuft und zugelassen. Zudem sei das Software-Update für die Kunden kostenlos - der Kläger habe im Mai 2018 von der Software-Lösung Gebrauch gemacht. VW argumentierte darüber hinaus, es handele sich bei der Entscheidung in erster Instanz und dem Hinweisbeschluss um Einzelfälle. In mehr als 7.400 Parallelverfahren hätten Landgerichte und auch mehrfach Oberlandesgerichte bundesweit Klagen von Diesel-Kunden abgewiesen.
Arglistige Täuschung
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg war der Ansicht, dass das Auto einen Mangel aufwies. Ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto vorgesehene Abgastests ohne eigens geschaffene Software bestehe. Der Hersteller habe den Kunden arglistig getäuscht, daher habe der Kunde dem Autobauer auch keine Frist zur Behebung des Mangels setzen müssen.
Der VW-Konzern sieht sich in dem Skandal weiter einer Vielzahl von Klagen gegenüber. Bundesweit seien über 40.000 Verfahren anhängig, rund 12.400 Urteile seien ergangen - überwiegend zugunsten von Volkswagen beziehungsweise der Händler. Die Stand Ende Januar 21 Urteile von Oberlandesgerichten seien allesamt im Sinne von Volkswagen ergangen. (dpa/rs)