In die folgenden drei Internetfallen, sollten Sie besser nicht tappen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die bekannten PC-Viren und Adware-Programme, sondern um Fallen beim Urheberrecht, um Abmahnungen bei Facebook und um vermeintliche Inkasso-Unternehmen.
1. Rechtsfallen bei Facebook und anderen sozialen Netzen
Darum geht’s: Jeder behält das Recht am eigenen Bild. Und mit "eigenem Bild" ist die abgebildete Person auf dem Foto und nicht der Fotograf gemeint.
Darauf müssen Sie achten: Sie dürfen Fotos und Videos von anderen Personen nur dann publizieren, wenn diese damit einverstanden sind. Das trifft sogar auch dann zu, wenn Sie etwa ein Foto nur für einen eingeschränkten Personenkreis veröffentlichen. Zwar gilt auch in diesem Fall: Wo kein Kläger, da kein Richter, doch schon anstandshalber sollten Sie auch hier Fotos und Videos nicht ohne Wissen und Erlaubnis der Beteiligten nutzen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Ist der Abgebildete nicht eindeutig erkennbar, bedarf es keiner Einwilligung. Auch wenn das Bild eine öffentliche Versammlung zeigt, ist in der Regel keine Einwilligung der einzelnen abgebildeten Personen nötig.
Weiterhin gelten auf Facebook natürlich auch die Regeln des echten Lebens: Beleidigungen und Schmähungen sind tabu. Wer etwa über seinen Arbeitgeber lästert, muss mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen.
Sollten Sie nicht als Privatperson, sondern als Unternehmer auf Facebook veröffentlichen, müssen Sie zudem auf die Impressumspflichten achten, wie sie für alle unternehmerischen Auftritte im Netz vorgeschrieben sind. Die Impressumspflicht geht auf §5 des Telemediengesetzes zurück. Das Impressum muss eine Mailadresse, eine Telefonnummer, einen vollständigen Namen und eine Anschrift enthalten.
Die Vorschrift soll den Verbraucherschutz stärken. Dieses Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. In Facebook gibt es für Seiten, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, unter "Info" ein eigenes Impressumsfeld, dass Sie bestücken können. Wer es versäumt, ein Impressum anzugeben, muss mit Abmahngebühren von rund 3000 Euro rechnen.
Eine gute Nachricht gibt es aus dem EU-Parlament. Es hat eine geplante Änderung der Panonoramafreiheit abgeleht. Damit dürfen zumindest in Deutschland weiterhin Fotos von den allermeisten Gebäuden gemacht werden. Das heißt: Wenn Sie ein Foto von einem neuen und außergewöhnlichen Bauwerk machen, etwa von der fast fertigen Elbphilharmonie in Hamburg, dann hätten Sie das Foto rechts um ein Haar nicht mehr bei Facebook oder sonst wo veröffentlichen dürfen.
Denn eigentlich sollte die sogenannte Panoramafreiheit, also das Recht jeder Person, im öffentlichen Raum zu fotografieren, eingeschränkt werden. Gebäude mit einem urheberrechtlichen Schutz hätten nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Diese Änderung hat das EU-Parlament aber im Juli 2015 abgelehnt. Allerdings gibt es viele Länder in der EU mit bereits stark eingeschränkter Panoramafreiheit. Das sind die rot markierten Länder auf der Europakarte, die Sie mit genaueren Infos zu dem Thema hier finden.
2. Versandtricks mit einem Treuhänder-Dienst
Darum geht’s: Kaufen und verkaufen im Internet hat seine Tücken. Die folgenden Tricks mit vermeintlichen Treuhänder-Diensten, Auslandsüberweisungen und Schecks sind nicht neu. Doch sie werden von den Betrügern immer wieder so modifiziert, dass auch gewiefte Internetnutzer darauf hereinfallen. Meist geht es dabei um den Kauf oder Verkauf von PKWs, da diese meist hochpreisig sind.
Darauf müssen Sie achten: Der Trick mit einem vermeintlichen Treuhänder-Dienst funktioniert in beide Richtungen. Haben Sie etwa ein tolles gebrauchtes Auto im Internet entdeckt und sich auch schon mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt, wird dieser vorschlagen, dass Sie den Kaufpreis an einen Treuhänder-Dienst überweisen. Erst wenn der Treuhänder den Geldeingang bestätigt, wird Ihnen das Auto gebracht. Der Trick besteht darin, dass der Treuhänder nur aus einer Website besteht, die der Betrüger selbst erstellt hat. Haben Sie das Geld dorthin als Baranweisung geschickt, ist es meist verloren.
Umgekehrt funktioniert der Trick so: Ein Fahrer des Treuhänder-Dienstes holt Ihr zum Verkauf stehendes Auto ab, und bezahlt an Sie mit einem Scheck. Dieser ist natürlich gefälscht.
Hinterhältig ist schließlich der Trick mit der Auslandsüberweisung. Der vermeintliche Käufer überweist vom Ausland aus den Kaufbetrag auf Ihr Konto. Dort erscheint es schon nach wenigen Tagen als vorläufige Gutschrift. Zu diesem Zeitpunkt holt sich der Betrüger das Auto ab. Kurz darauf verschwindet die Gutschrift vom Konto wieder. Der Überweiser hat sie widerrufen oder sein Konto war nicht gedeckt. Vorsicht: Bis eine Auslandsüberweisung endgültig gut geschrieben wird, können bis zu vier Wochen vergehen.
3. Falsche Inkassobüros wollen Ihr Geld und drohen massiv
Sie erhalten per E-Mail oder Post ein Schreiben eines angeblichen Inkassobüros. Es fordert von Ihnen einen Betrag von einigen hundert bis einigen tausend Euro. Wenn Sie nicht innerhalb kurzer Zeit zahlen, dann drohen laut Schreiben zusätzlich hohe Mahnkosten.
Darauf müssen Sie achten: Als Erstes müssen Sie klären, ob die Forderung berechtigt ist. Falls nicht, wandert das Schreiben direkt in den Papierkorb. Seit November 2014 schützt ein neues Gesetz die Verbraucher besser vor Inkassobüros. Diese müssen mitteilen, wer ihr Auftraggeber ist, was der konkrete Vertragsgegenstand war und wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Vor der Neuregelung durften die Inkassobüros auch Geld eintreiben, ohne dass der Empfänger überhaupt wusste, um was es ging. Fehlen auf dem Schreiben diese Infos, deutet das auf eine Abzocke hin. Verdächtig ist weiterhin, wenn das Inkassounternehmen einen Sitz in Deutschland angibt, aber eine ausländische Bankverbindung nennt.