Die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen zur Offenlegung der Gehälter ihrer Vorstände ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschied. Die Veröffentlichung kann Rückschüsse auf Finanzgebaren und Einsparpotenziale der Krankenkassen ermöglichen. Das verbessert die Vergleichsmöglichkeiten der Kassen untereinander. Außerdem wird dadurch die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln im Gesundheitswesen erhöht.
Die kleinsten Krankenkassen in Deutschland haben einige hundert Mitglieder, die größten mehrere Millionen. Deshalb gibt es auch bei den Vorstandsgehältern deutliche Unterschiede. So erhält zum Beispiel der Vorstandsvorsitzende der DAK eine Grundvergütung von 223.963 Euro im Jahr. Dazu können variable, leistungsabhängige Bezüge kommen. Rechnet man diese hinzu, hat der Chef der BKK das höchste Gehaltspotenzial. Wenn alles bestens läuft, kommt er auf 267.960 Euro.