Telekommunikationsgesetz

Katastrophenfall-Warnung kommt jetzt über Mobilfunk

28.11.2021
In einem möglichen Katastrophenfall soll die Bevölkerung künftig über Massennachrichten an alle Handys gewarnt werden.
Durch die Nutzung von Cell Broadcast können Warnmeldungen direkt an alle Menschen mit Mobilfunkgerät versendet werden.
Foto: fizkes - shutterstock.com

Der Bundesrat stimmte am 26. November 2021 gut vier Monate nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands einer Regierungsverordnung zum sogenannten Cell Broadcast zu.

Das System ermöglicht es den Behörden, allen Handynutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken. Und zwar auch dann, wenn sie keine Smartphones benutzen oder eine ausländische Mobilfunknummer haben. In vielen europäischen Staaten wird dieses System bereits genutzt, beispielsweise um vor Waldbränden zu warnen.

Cell Broadcast

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Sie sieht neue gesetzliche Pflichten der Mobilfunkbetreiber vor. Die Anforderungen zur Einführung von Cell Broadcast durch die Mobilfunknetzbetreiber und die Anbindung an das Modulare Warnsystem des Bundes werden aktuell von der Bundesnetzagentur definiert.

Das Verfahren könnte nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.

Nach Starkregen waren Mitte Juli 2021 zahlreiche Ortschaften überflutet worden. Insgesamt 183 Menschen starben, die meisten von ihnen in Rheinland-Pfalz. Wie sich später herausstellte, war in einigen betroffenen Gemeinden zu spät oder nicht in ausreichender Dringlichkeit vor der Katastrophe gewarnt worden. Das BBK setzt auf einen "Warn-Mix", zu dem bisher Sirenen, Ansagen im Rundfunk, Warnungen per App und auf Ansagetafeln gehören. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten liegt allerdings nicht beim Bund, sondern in den Ländern. (dpa/rw)