Nun wird es bald ernst mit der Durchsetzung der SEPA-Regelungen (Single Euro Payment Area) im europäischen Zahlungsverkehr. Ab 1. Februar 2014 erhalten die einheitlichen Zahlungsverfahren SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift europaweite Gültigkeit, um sowohl den nationalen als auch den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu harmonisieren. Um die Nutzung dieser bereits seit Jahren eingeführten Zahlungsverfahren weiter zu höhen, werden zu diesem Zeitpunkt die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren abgeschafft.
Die EU-Kommission will die Anforderungen an den europäischen Zahlungsverkehr einheitlich regeln, weil für sie Zahlungen "das Öl auf den Zahnrädern des Binnenmarktes" sind. Es sei von elementarer Bedeutung, dass sich diese "Zahnräder" gleichmäßig und sicher drehen. Mit SEPA soll ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum geschaffen werden, in dem Bürger wie Unternehmen grenzüberschreitende Zahlungen "genauso einfach, sicher, effizient und zu gleichen Preisen" ausführen können wie auf nationaler Ebene.
Eine aktuelle Studie, die gemeinsam von ibi Research an der Universität Regensburg, Van den Berg Payment Studies und dem Bank-Verlag durchgeführt wurde, untersucht den Status quo von SEPA und hat dazu auch eine Umfrage durchgeführt, um Bekanntheit und Akzeptanz der Regelungen zu überprüfen.
Organisatorische und technische Anpassungen
Das zentrale Ergebnis der Studie: Insbesondere Unternehmen, Behörden und Vereine müssten sich auf starke Veränderungen im in- und ausländischen Zahlungsverkehr einstellen. Diese werden sie zum Teil auch zu umfangreichen organisatorischen und technischen Anpassungen zwingen.
Laut Studie nutzt erst ein Drittel der Unternehmen die SEPA-Überweisung, und dies meist nur in bescheidenem Umfang. Ungefähr jedes dritte der befragten Unternehmen nutzt die SEPA-Überweisung derzeit für ausgehende Zahlungen. Die endgültige Umstellung auf die SEPA-Überweisung ist bei vielen Unternehmen erst Ende 2013/Anfang 2014 geplant.
Knackpunkt schriftliche Ermächtigungen
Viele Unternehmen verfügen nicht über schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen für ihre bestehenden Lastschrifteinzüge. 60 Prozent der befragten Organisationen, die schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen haben, möchten von der AGB-Migrationsmöglichkeit Gebrauch machen und diese in SEPA-Mandate umwandeln. Viele Unternehmen, die keine schriftlichen Ermächtigungen haben, wissen laut Befragung noch nicht, wie sie damit umgehen sollen.
Die Umfrage hat eine weitere Problematik bei der kommenden Umstellung thematisiert: Bei einer automatisierten Umwandlung der Kontodaten (IBAN und BIC) rechnen mehr als 50 Prozent mit Nachbearbeitungen im Umfang von mindestens fünf Prozent der Buchungen.
Die wichtigsten Vorteile, die Unternehmen von SEPA erwarten, sind kürzere Laufzeiten bei Überweisungen in andere europäische Länder und geringere Bankgebühren im Auslandszahlungsverkehr. Insbesondere große Unternehmen erhoffen sich, von der Möglichkeit zur Reduzierung ihrer Kontoverbindungen in Europa zu profitieren. Die erwarteten finanziellen Vorteile, die sich Unternehmen von SEPA erwarten, werden allgemein jedoch eher als gering eingestuft.
IT anpassen und SEPA-Mandate einholen
Die Studie resümiert: "Zu den größten Herausforderungen bei der Einführung der SEPA-Zahlungsverfahren zählen die Anpassung der internen IT-Systeme und bei SEPA-Lastschrifteinzügen die Einholung schriftlicher SEPA-Mandate. Hier können entsprechende Service-Dienstleistungen helfen, um den Prozess zu vereinfachen." Um für SEPA gerüstet zu sein, hätten die meisten Unternehmen und Vereine noch einen langen Weg vor sich. In Anbetracht der noch zur Verfügung stehenden Arbeitstage bis zum Stichtag 1. Februar 2014 sollten sich laut den Verfassern der Studie Unternehmen und Vereine "jetzt umfassend informieren und mit der SEPA-Umsetzung beginnen, um rechtzeitig SEPA-ready zu sein".
Die SEPA-Studie steht hier zum kostenlosen Download bereit.