Spätestens zum 31. Mai müssen diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt einreichen. Das gilt etwa für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen haben - und häufig auch für Eheleute und Lebenspartner.
Wem die Zeit nicht reicht, kann formlos einen Antrag auf Verlängerung stellen - das Finanzamt zeigt sich bei wenigen Wochen in der Regel kulant. Diejenigen, die Steuerberater oder Lohnsteuervereine zu Hilfe ziehen, müssen erst bis zum 31. Dezember abgeben. Werden Fristen versäumt, drohen Zwangsgeld oder ein Verspätungszuschlag.
Ab 2018 haben die Steuerzahler dann länger Zeit - nämlich bis zum 31. Juli des kommenden Jahres. Wenn ein Steuerberater hilft, sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann das freiwillig tun. Dafür bleiben vier Jahre Zeit. So kann bis zum 31. Dezember 2017 noch eine Steuererklärung für 2013 eingereicht werden. (dpa/ad)