Das digitale Identitätsmanagement des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist ein Leuchtturmprojekt im klassischen Sinn. Das Team um BAMF-IT-Chef Markus Richter koordinierte eine etwa 80-köpfige Projektgruppe aus Bundes- und Landesbehörden, die in kurzer Zeit und unter immensem öffentlichem Druck ein beispielgebendes Digitalprojekt umsetzte.
Seit immer mehr Geflüchtete nach Deutschland eingereist waren, stießen die bestehenden Systeme vor allem an vier Punkten an ihre Grenzen: Da die biometrische Erfassung fehlte, konnten Flüchtlinge Leistungen an verschiedenen Stellen beziehen (1). Das hatte ineffiziente Prozesse und inkonsistente Datensätze zur Folge, da zum Teil Daten doppelt erfasst wurden (2). Das Resultat: mangelhafte Transparenz und große Hindernisse für den behördlichen Datenaustausch (3) sowie eine Verzögerung des Datenabgleichs mit den Sicherheitsbehörden (4).
4 Vorteile des Integrierten Identitätsmanagements
Ein bundesweit einheitlicher Datentopf erleichtert Datenerfassung und -austausch.
Behördenübergreifende Zusammenarbeit sichert den Projekterfolg.
Die Projektverantwortlichen zeigten sich offen für externe Impulse.
Eine kleinteilige, von Bundesland zu Bundesland variierende Prozesskette wurde konsequent und End-to-End standardisiert und digitalisiert.
Das integrierte digitale Identitätsmanagementsystem des BAMF schafft hier Abhilfe, da bereits am ersten Kontaktpunkt mit dem Geflüchteten alle Daten digital erfasst und mit biometrischen Informationen angereichert in eine zentrale Datenbank geschrieben werden. Für die Registrierung richtete das BAMF etwa 1200 mobile Erfassungsstationen ein, an denen webbasiert Daten gesammelt, die Echtheit von Pässen geprüft und sogleich der nötige Abgleich mit nationalen und europäischen Datenbanken vorgenommen wird.
Zum Video: Wie das BAMF ein zentrales System für alle Geflüchteten schuf
So konnten am Ende die bisherigen, von den einzelnen Bundesländern genutzten Systeme abgelöst werden. Da auch der Ankunftsnachweis digitalisiert wurde, besteht für die Geflüchteten nun eine fälschungssichere Voraussetzung, ohne die sie keine öffentlichen Leistungen erhalten können.