"Der Vorstand ist der Meinung, dass eine Fortführung im besten Interesse der Gläubiger ist", teilte der Dax-Konzern am Samstag in Aschheim bei München mit.
Der Vorstand hatte für die Wirecard AG am vergangenen Donnerstag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dauert nach Angaben des Unternehmens an.
Der Geschäftsbetrieb der Konzerngesellschaften inklusive der lizenzierten Einheiten werde aktuell fortgesetzt, hieß es weiter. Es werde laufend geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen. Konzerngesellschaften mit Ausnahme einer kleinen Entwicklungsniederlassung hätten derzeit keine Insolvenzanträge gestellt.
Wirecard Bank nicht betroffen
Die Wirecard Bank sei aktuell nicht Teil des Insolvenzverfahrens, der Zahlungsverkehr der Wirecard Bank sei nicht betroffen, betonte das Unternehmen. Auszahlungen an Händler der Wirecard Bank würden weiterhin ohne Einschränkungen ausgeführt. Man stehe zudem "im stetigen Austausch mit den Kreditkartenorganisationen".
Die Wirecard Card Solutions Limited mit Sitz in Newcastle habe aufgrund einer Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority) "ihre Geschäfte unterbrochen", hieß es weiter.
Wirecard wickelt als Zahlungsdienstleister die bargeldlosen Geldflüsse zwischen Händlern auf der einen und Banken sowie Kreditkartenfirmen auf der anderen Seite ab. Weltweit beschäftigt der Konzern knapp 6.000 Menschen.
Auslöser für den Insolvenzantrag war das Eingeständnis mutmaßlicher Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro - nun droht die Zahlungsunfähigkeit. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die den Jahresabschluss 2019 prüfte, geht von Betrug in internationalem Maßstab aus. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Vorstandschef Markus Braun und weitere ehemalige und aktive Spitzenmanager. Das Münchner Amtsgericht hatte den Anwalt Michael Jaffé als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt, der nun zunächst die Überlebensfähigkeit des Unternehmens einschätzen muss. (dpa/rs)