Internetadressen

www.Ümläüte.de

03.11.2003 von Patrick Goltzsch
Ende 2003 sollen im deutschsprachigen Raum Domain-Namen im Internet auch mit Umlauten möglich werden. Probleme bei der internationalen Kommunikation sind programmiert.

"Internationalized Domain Names" (IDN), die Internet-Adressen mit Umlauten möglich machen sollen, stoßen auf reges Interesse: Binnen einer Woche verzeichnete United Domains, eine Registrierungsagentur für Internet-Domains, 10000 Vormerkungen. Das Denic jedoch, die Verwaltungsstelle für deutsche Internet-Adressen, prüft noch, welche Änderungen am Domain-Namen-System dafür notwendig und welche Sonderzeichen möglich sind. Man bemühe sich, den Service noch 2003 anzubieten, hieß es im August. Garantien gebe es jedoch nicht, Vormerkungen seien im Grunde zwecklos.

Bei der österreichischen Domain-Verwaltung Nic.at rechnet Geschäftsführer Richard Wein mit der Bekanntgabe des Starttermins ab Mitte Oktober. Zugleich werde auch festgelegt, welche Sonderzeichen in Österreich zulässig sein werden: "Zu 99 Prozent werden wir uns im ersten Schritt auf die Sonderzeichen ä, ö und ü beschränken", sagt Wein. Erst dann sollen andere Alphabete folgen. "Wir kooperieren mit dem Denic und der Schweizer Registrierungsstelle, werden aber nationale Besonderheiten berücksichtigen", sagt Wein. In Österreich spielten osteuropäische Alphabete mit einschlägigen Sonderzeichen eine Rolle, während in der Schweiz eher Bedarf für französische Akzente bestehe.

Noch ist die Diskussion nicht abgeschlossen. Unklar sei zum Beispiel, so Wein, ob Umlaute auf der untersten Ebene zulässig sein werden, ein Rechner also etwa "käte.müller.de" heißen dürfe. Die im März von der Internet Engineering Task Force (IETF) verabschiedeten Standards regeln vor allem die Zeichenübertragung nach dem "Punycode"-Verfahren (siehe "Von ae, oe, ue zu ä, ö, ü").

Rechtsstreitigkeiten sind bereits absehbar. "Markenrechtlich hat die Schreibweise, ob mit 'ue' oder 'ü', keine Bedeutung", sagt Rechtsanwalt Oliver Süme vom Vorstand der Provider-Vereinigung Eco. "Wenn Verwechslungsgefahr besteht, hat der Markeninhaber immer die besseren Rechte." Beispiel: Wer müller.de registrieren möchte, könnte Ärger mit dem Inhaber von mueller.de bekommen. Dieser hat allerdings nicht automatisch auch müller.de reserviert: Wer mit beiden Schreibweisen vertreten sein will, muss beide Domains besitzen.

Das ist ohnehin anzuraten, denn auf nicht deutschen Tastaturen fehlen ä, ö und ü, was den Umweg über eine Zeichentabelle erzwänge. Unwahrscheinlich, dass die englischsprachige Mehrhheit im Internet das akzeptiert.