Im Jahr 2002 waren erst 70 Prozent der Arbeitsverträge der IT-Dienstleister befristet. Bei den TK-Dienstleistern setzen im laufenden Jahr nahezu alle Unternehmen auf derartige Verträge. Im Gegensatz dazu schließen EDV-Dienste, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterdurchschnittlich häufig befristete Verträge ab. Dennoch sind auch bei dieser Gruppe vier von fünf Verträgen von begrenzter Dauer.
Neben befristeten Arbeitsverträgen spielen bei den Dienstleistern auch Teilzeitverträge eine wichtige Rolle. Im laufenden Jahr wurden in 80 Prozent aller Fälle Teilzeitverträge abgeschlossen. Der Anteil ist allerdings leicht zurückgegangen: 2003 lag er noch bei fast 90 Prozent.
Unternehmensberater und TK-Dienstleister bieten ihren Mitarbeitern am häufigsten die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten. EDV-Dienste und -Vermietungen sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer setzen dieses Arbeitsmodell vergleichsweise wenig ein.
Leistungsanreize spielen bei Dienstleistungsunternehmen nach wie vor eine wichtige Rolle. So beinhaltet die Entlohnung der Mitarbeiter 2004 bei nahezu vier Fünftel der Firmen eine leistungsbezogene Komponente. Im vergangenen Jahr betrug dieser Wert sogar 90 Prozent. Besonders stark hat sich die anreizkompatible Entlohnung bei TK-Dienstleistern (fast 100 Prozent) und Unternehmensberatern (nahezu 95 Prozent) durchgesetzt. Architekten (rund 65 Prozent), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (rund 70 Prozent) hingegen nutzen Leistungsanreize im geringeren Umfang.
Die Konjunkturumfrage des ZEW wurde zusammen mit dem Verband der Vereine Creditreform im September 2004 durchgeführt. Rund 1.100 Unternehmen beteiligten sich daran.
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